Bürgerentscheid zur Marktbergbebauung
Gemäß Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg i. V. m. dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) gebe ich Folgendes bekannt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat am 13.12.2007 den Beschluss gefasst, dass der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage
„Sind Sie dagegen, dass der Marktberg großflächig durch ein Einkaufscenter bebaut wird (Konzeption Sygrund/Mühlemann)?"
zulässig ist.
Der Landrat des Landkreises Uckermark hat am 21.12.2007 den Tag für den Bürgerentscheid zur Marktbergbebauung auf
Sonntag, den 02. März 2008
festgesetzt. Die Abstimmung zum Bürgerentscheid findet in der Zeit vom 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Gemäß § 20 Abs. 7 GO ist es nicht möglich, durch Briefabstimmung an dem Bürgerentscheid teilzunehmen.
Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Abstimmung
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU (Unionsbürger ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
4. nicht nach § 9 KWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
festgestelltes amtliches Ergebnis: