Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters Herrn Marek Wöller-Beetz zum Ersten Beigeordneten der Stadt Prenzlau.
Beginn der Amtszeit ist der 06. Mai 2018.
Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten, Herrn Marek Wöller-Beetz, endet nach 8 Jahren am 05. Mai 2018. Damit ist die Stelle ab 06. Mai 2018 vakant und muss wieder besetzt werden. (vgl. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau).
Der Erste Beigeordnete soll auf Vorschlag des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 60 Absatz 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) wiedergewählt werden. Dazu wurde der Stadtverordnetenversammlung mit der DS: 99/2017 ein Beschluss zum Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten vorgelegt.
In Abhängigkeit von dem Beschluss zum Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten kann eine Wiederwahl des Ersten Beigeordneten durchgeführt werden.
Gemäß § 60 Absatz 2, Satz 4 BbgKVerf darf die Stadtverordnetenversammlung den Beigeordneten frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle wiederwählen. Diese Frist wird bei einer Wiederwahl am 07.12.2017 gewahrt.
Der Erste Beigeordnete wurde am 18.02.2010 auf Vorschlag des Bürgermeisters mit der notwendigen Mehrheit gewählt. Herr Marek Wöller-Beetz erfüllt bereits zu dieser Zeit die von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellten Anforderungen für die Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten sowie die Anforderungen aus § 59 Absatz 3, Satz 1 BbgKVerf.
Bürgermeister der Stadt Prenzlau