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Beschlussvorlage 92/2017
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen bzw. regionalen Ereignissen im Jahr 2018

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Drucksache 92/2017 (25.5 KB)

Anlage zur DS 92-2017 (8.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen bzw. regionalen Ereignissen im Jahr 2018" gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen bzw. regionalen Ereignissen im Jahr 2018

Begründung

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I/06, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2017 (GVBl. I/17, Nr. 8), regelt im § 5 Absatz 1 BbgLöG, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies gilt jedoch nicht für den Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Weiterhin dürfen auch nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden.
Aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, erlaubt § 5 Absatz 2 BbgLöG Verkaufsstellen an einem weiteren Sonn- bzw. Feiertag, jeweils in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr, zu öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind.

Für die Wahrnehmung dieser beiden Möglichkeiten ist wie bisher die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung notwendig. Um auch eine entsprechende Sonntagsöffnungsmöglichkeit für Anfang 2018 zu gewähren, ist ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vor dem Jahr 2018 erforderlich.

Nach Rücksprache mit den bisherigen Antragstellern und somit mit den Hauptakteuren wurden für besondere Ereignisse folgende Termine für das Jahr 2018 benannt: 28.01.2018, 08.04.2018, 06.05.2018, 02.09.2018 und 04.11.2018. Zu diesen Terminen können selbstverständlich auch andere Gewerbetreibende im Gebiet der Stadt Prenzlau ihre Geschäfte unter den in der Verordnung verankerten Voraussetzungen öffnen. Für das regionale Ereignis wurde der 09.12.2018 benannt.
An diesem Tag dürfen lediglich Verkaufsstellen im Stadtkern innerhalb der historischen Stadtmauer sowie im Gewerbegebiet Süd - Einkaufszentrum Schafgrund öffnen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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