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Antrag 77/2017
Fahrradwegekonzept

Downloads

Drucksache 77/2017 (50.9 KB)

Anlage 1 zur DS 77/2017 (1.1 MB)

Anlage 2 zur DS 77/2017 (621.7 KB)

Anlage 3 zur DS 77/2017 (2.4 MB)

Anlage 4 zur DS 77/2017 (12.5 KB)

Anlage 5 zur DS 77/2017 (37.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der Bürgermeister wird beauftragt für die Stadt Prenzlau einschließlich ihrer Ortsteile ein Fahrradwegekonzept zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden:
1. Wie die künftige Ausstattung von Fahrradwegen gestaltet sein soll
2. Welche Verbindungstrassen eine schnellstmögliche Verbindung zwischen wichtigen Verkehrspunkten der Stadt ermöglichen
3. Die Anbindung der Ortsteile nach Prenzlau durch sichere Fahrradwege
4. die Schaffung von mehr Fahrradständer in der Stadt und die Möglichkeit diese Verpflichtung satzungsmäßig festzulegen.

Begründung

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sowohl in der Stadtverwaltung Prenzlau als auch im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark zahlreiche Unterlagen und Ausarbeitungen zu diesem Thema gibt, die auf die von den Antragstellern erwähnten Schwerpunkte eingehen und diese beantworten. Daher werden zunächst in Abarbeitung der von den Antragstellern aufgerufenen 4 Themen die vorliegenden Unterlagen und Konzepte vorgestellt, die bisherigen Bemühungen erläutert und ein Ausblick auf die weiteren Anstrengungen gegeben. Es wird seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, dass dann im Zuge der Behandlung dieser Drucksache in WSO, HAU und SVV bestätigt werden sollte, dass die Stadtverwaltung hierbei auf dem richtigen Weg ist bzw. ob ggf. noch bestimmte Korrekturen vorgenommen werden sollten. Vorsorglich wird bereits jetzt darauf verwiesen, dass, analog zur Lärmaktionsplanung, jedes städtische Konzept nur eine grobe Richtschnur sein kann, da aufgrund der Baulastträgerschaft anderer Institutionen (Kreis, Land, Bund) sich diese dem nicht zwingend unterordnen müssen.

Zu 1 und 2
Das vorhandene Radwegekonzept für die Stadt Prenzlau basiert im Wesentlichen auf einer Diplomarbeit aus dem Jahre 2006. Die Grundlage dieser Bestandsaufnahme und Bewertung der Radverkehrsanlagen der Stadt Prenzlau bildete die „Untersuchung der bestehenden Radverkehrsanlagen“ der Stadt Prenzlau, die im Jahre 1999 erstellt wurde. Durch das Abfahren der bestehenden Radverkehrsanlagen wurden die Aussagen von 1999 geprüft und ergänzt, sowie die in der Zeit von 1999 bis April 2006 neu hinzu gekommenen Anlagen aufgenommen. Es wurden die Radwegebeziehungen von den Wohngebieten als Quellpunkte zu den Zielpunkten der Bereiche Arbeit, Bildung, Einkauf, Erledigungen und Freizeit dargestellt und analysiert. Die Fahrradabstellanlagen an den Schulen, an Einkaufszentren und der Kreisverwaltung wurden hinsichtlich der Anzahl, des Zustandes und der Auslastung untersucht. (Die Diplomarbeit steht zur Einsichtnahme im Hoch- und Tiefbauamt der Stadt zur Verfügung.) Seit 2006 sind viele Schwachstellen und Lücken im Radwegenetz beseitigt worden, Ziele haben sich verändert bzw. sind hinzugekommen, so dass eine Überarbeitung des Konzeptes angebracht ist.

Zu 3
Bei den Anbindungen der Ortsteile ist die Kommune auf die Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) angewiesen. Die Zielsetzungen sind klar, aber die zeitnahe bauliche Umsetzung scheiterte bisher vielfach an der personellen und finanziellen Ausstattung der Bundes- und Landesbehörden (s. Anlage 1).

Spätestens seit der im Jahre 2001 erfolgten Eingemeindung mehrerer Ortsteile des untergegangenen ehemaligen Amtes Prenzlau-Land war es ein permanentes Ziel der Stadtverwaltung Prenzlau, die einzelnen Ortsteile durch sichere Fahrradwege an die Kernstadt anzubinden. Dabei ist zu beachten, dass nahezu alle Ortsteile nur durch klassifizierte Straßen (also Kreis-, Landes- bzw. Bundesstrassen) zu erreichen sind. Hier liegt die Straßenbaulast für die straßenbegleitenden Radwege generell beim jeweiligen Baulastträger, also nicht der Stadt Prenzlau. Dennoch ist ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den kontinuierlich stattfindenden Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Prenzlau und dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) das Vorantreiben der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse für diese Radwege.

Ein erster Erfolg konnte 2005/2006 im Zuge des laufenden Bodenordnungsverfahrens Dedelow-Uckerniederung erzielt werden, als es in vorbildlicher Kooperation zwischen der Stadt Prenzlau, der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens und dem LS gelang, einen kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg parallel zur B 198 von Prenzlau nach Dedelow zu bauen. Die Stadt musste damals für den knapp 6 km langen Radweg nur einen Eigenanteil von 80.000 € beisteuern. In diesem Kontext gelang es auch in enger Kooperation mit dem Landkreis Uckermark ab Abzweig Klinkow an der B 198 einen Radund Wirtschaftsweg als Teil des Fernradweges Berlin-Usedom nach Ellingen und weiter nach Schönwerder zu bauen.
In den Ortsbeiratssitzungen in Blindow (z.T. Dauer) und Güstow/Mühlhof wird regelmäßig von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht der Bau von straßenbegleitenden Radwegen zu diesen Dörfern angemahnt. Dementsprechend stehen diese Radwege im besonderen Fokus der laufenden Verhandlungen mit dem LS. Allerdings sind hierfür zur Schaffung von Baurecht (incl. Besitzeinweisung in die zumeist privaten Flächen parallel zu den Landesund Bundesstraßen) langwierige und komplizierte Planfeststellungsverfahren erforderlich. Bis vor wenigen Jahren fehlten hierzu die erforderlichen personellen Kapazitäten in der Planfeststellungsbehörde des Landes. Daher hat die Stadtverwaltung die Landtagsabgeordneten aus der Uckermark um politische Unterstützung gebeten. Insbesondere dank des Einsatzes des MdL Uwe Schmidt wurde mittlerweile die Planfeststellungsbehörde so aufgestockt, dass diese Behörde zügiger agieren kann. Ein deutlicher Ausdruck dafür ist die jüngst von der SVV beschlossene Drucksache (DS 72/2017) zur Finanzierung des straßenbegleitenden Radweges von Prenzlau nach Blindow. Auf die in dieser Drucksache enthaltene Begründung wird vollinhaltlich verwiesen. Der aktuelle Stand der Planungen nach Güstow/Mühlhof bzw. Grünow (über Abzweig Bündigershof) sieht laut dem Protokoll der letzten Beratung mit Vertretern des LS vom 13.12.2016 wie folgt aus:
a) Radweg nach Mühlhof/Güstow: Die Planunterlagen liegen bei der Planfeststellungsbehörde, das Vorhaben ist im Planungs- und Bauprogramm des LS eingestellt.
b) Radweg nach Grünow-Damme: Die Planunterlage wird z.Zt. bei der Planfeststellungsbehörde bearbeitet. Die Vorprüfung zur Wasserrahmen-Richtlinie wurde nachgefordert und muss erarbeitet werden. Daraus kann unter Umständen die Notwendigkeit eines Fachbeitrages zur Wasserrahmen-Richtlinie resultieren, die dann dem Landesamt für Umwelt einzureichen ist. Der Ausbau dieses Radweges ist finanziell im Budget des LS für 2019 gesichert. Um 2019 bauen zu können, muß aber der Planfeststellungsbeschluß bis Mai 2017 vorliegen. Da er bis Mai nicht vorlag, ist nicht davon auszugehen, dass 2019 gebaut wird.
c) Prenzlau-Bietikow: Es gibt zur Zeit keine Aktivitäten.

Derzeit wird die nächste turnusmäßige Abstimmung mit dem LS vorbereitet. Über das Ergebnis wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung zeitnah berichtet.
In diesem Kontext wird darauf verwiesen, dass die Stadtverwaltung (gewissermaßen als Plan B) derzeit prüft, ob nach dem durch das Land zwingend sicher zu stellenden Baurecht durch Planfeststellungsbeschlüsse es eventuell möglich ist, über das Städtebauförderprogramm „Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) die straßenbegleitenden Radwege in Richtung Güstow-Wilhelmshof, zwischen Güstow und Klinkow oder von Prenzlau nach Wittenhof als gemeindeübergreifende Elemente der Daseinsvorsorge fördern zu können.
Eine abschließende Aussage ist hierzu derzeit noch nicht möglich.

Bezüglich der Anbindung des südlich gelegenen Ortsteiles Seelübbe wird darauf verwiesen, dass die Stadtverwaltung derzeit große Anstrengungen unternimmt, in diesem ökologisch besonders sensiblen und schützenswerten Naturraum die Radwegeverbindung zwischen Kernstadt und Ortsteil zu komplettieren. So wird bereits seit Jahren die Befestigung des Anstaus Magnushof in Kooperation mit dem Wasser-/ Bodenverband Welse und über einen Fördermittelantrag beim MLUL vorangetrieben. Hier erwartet die Stadt eine entsprechende Förderzusage.

Für die noch fehlende Befestigung des Weges zwischen Anstau Magnushof und KAPRestaurant wurde derzeit ein Fördermittelantrag über das Programm LEADER plus gestellt, nachdem der Regionale Arbeitskreis (RAK) ein positives Votum für die Maßnahme abgegeben hatte. Die vergaberechtlich zwingend erforderliche öffentliche Bekanntgabe der Planungsabsicht ist erfolgt, ein entsprechender Zuschlag an ein Planungsbüro erteilt.

Hinsichtlich der gemeindeübergreifenden und überörtlichen Radwegeverbindung wird in diesem Kontext auch auf den derzeitigen Entwurf des Radwege- und Unterhaltungskonzeptes des Landkreises Uckermark (Anlage 2) verwiesen. Hierin wird das gesamte Gebiet des Landkreises Uckermark unter verschiedenen Zielsetzungen betrachtet:

  • Weiterentwicklung der Radwegeinfrastruktur zur systematischen Vernetzung der radtouristischen Angebote
  • Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende
  • Verminderung des Anteils schlecht befahrbarer Straßen
  • Verknüpfung des touristischen Radnetzes mit dem Alltagsradverkehr im Sinne der Daseinsvorsorge und Barrierefreiheit
  • Schaffung von Übergängen zu den Angeboten des ÖPNV
  • Pflege und Unterhaltung der Radwegestruktur durch Landkreis, Kommunen und weitere Beteiligte

Zu 4 Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten Jahren planmäßig mit dem Bau/der Sanierung von Straßen, Plätzen und Gebäuden errichtet, so z. B. am Bahnhof, am Rathausvorplatz, im Stadtzentrum mit Friedrichstraße, Raiffeisenplatz und Marktberg, am Seebad (s. auch Anlage 4 und 5). Um dem Bedarf zu entsprechen ist an der Stadtinformation zusätzlich die Aufstellung einer Fahrradabstellanlage für 4 E-Bikes mit Ladestation geplant sowie eine reine Akku-Ladestation (mit jeweils abschließbaren Fächern) in der Stadtinformation.
Bezüglich einer etwaigen Möglichkeit, die Etablierung von Fahrradständern satzungsmäßig festzulegen wird darüber informiert, dass die Stadtverwaltung für die erste Jahreshälfte 2018 eine Überarbeitung und Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt in Aussicht stellt. Die im Jahre 2006 von der damaligen SVV beschlossene Stellplatzsatzung (fußend auf einer Mustersatzung des damaligen Infrastrukturministeriums des Landes) entspricht in verschiedenen Punkten nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Notwendigkeiten. Daher wird durch das zuständige Fachamt derzeit eine Fortschreibung vorbereitet. Neben einer klareren Formulierung des Begriffes „Altenwohnungen“ werden auch Vorschläge für die Festlegung der Schaffung von Behindertenparkplätzen, Parkplätzen für E-Mobile und E-Bikes sowie auch Fahrradständern der SVV unterbreitet. Der Zweite Beigeordnete hat im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Bau- und Planungsausschuss des Städte- und Gemeindebundes (StGB) kürzlich am 29.09.2017 der Abteilungsleiterin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) für Stadtentwicklung und Wohnungswirtschaft empfohlen, die damalige Mustersatzung des Landes ebenfalls zu aktualisieren. Der StGB hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.

Anlagen
Anlage 1: Radwege an Bundes- und Landesstraßen
Anlage 2: Radwege- und Unterhaltungskonzeptes im LK UM, Entwurf
Anlage 3: Flyer „Prenzlau, Mit dem Fahrrad auf Seentour“
Anlage 4: Fahrradbedingungen
Anlage 5: Fahrrad-Stellplätze, innenstadtnah (Die Anlagen werden digital ausgereicht)

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgerfraktion
Fraktion Wir Prenzlauer

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