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Beschlussvorlage 85/2017
Aufhebung des Beschlusses Drucksache 47/2013 - Erfüllung der Bedingung des Landrates zur Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013

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Drucksache 85/2017 (24.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der Beschluss vom 13.06.2013 zur Drucksache 47/2013 - Erfüllung der Bedingung des Landrates zur Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 wird aufgehoben.

Begründung

Der Beschluss wurde im Haushaltsjahr 2013 gefasst, um die Bedingung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 zu erfüllen.

Es sollten Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe der jährlichen Zins- und Tilgungsrate (145,0 T€) des neu aufzunehmenden Kredites, der der Finanzierung der Landesgartenschau 2013 dienen sollte, veranlasst werden.

Zwischenzeitlich haben sich die jährlichen Tilgungsleistungen von 863,0 T€ (2013) auf 110,6 T€ (ohne KWU-Darlehen) in 2018 verringert. Zinszahlungen sind im gleichen Zeitraum von 76,2 T€ (2013) auf 24,7 T€ (2018) gesunken.

Im Jahr 2016 endeten der Kredit für die Uckerseehalle mit einer jährlichen Tilgungsleistung von 330,0 T€ und der Kredit zum Haushaltsausgleich mit einer jährlichen Tilgungsleistung von 297,0 T€. Im Haushaltsjahr 2017 konnte die Tilgung des vorletzten größeren Kredites in Höhe von 156,0 T€/ Jahr abgeschlossen werden, so dass nur noch der Investitionskredit aus 2013 zu tilgen ist.

In der Haushaltsplanung 2013 ist ab dem Haushaltsjahr 2013 ff. von einem negativen Bestand an Zahlungsmitteln ausgegangen worden. Die Jahresabschlüsse weisen jedoch durchweg positive Zahlungsmittelbestände aus. Der Haushalt 2018 sieht für das Haushaltsjahr 2018 und die mittelfristige Planung zwar einen Rückgang der liquiden Mittel vor, es wird aber bis zum Jahr 2021 noch von einem positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2,9 Mio. € ausgegangen.

Aus vorgenannten Gründen ist der Beschluss aufzuheben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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