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Beschlussvorlage 72/2017
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Bau und die Kostenteilung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Prenzlau und Blindow und zum Ersatzneubau der Brücke in der Ortsdurchfahrt (OD) der B 109

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Drucksache 72/2017 (26.2 KB)

Anlage 1 zur DS 72-2017 (74.3 KB)

Anlage 2 zur DS 72-2017 (7.1 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 272.300 € für den Bau und die Kostenteilung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Prenzlau und Blindow und zum Ersatzneubau der Brücke in der Ortsdurchfahrt (OD) der B 109.

Anlagen:
1 - Kostenaufstellung
2 - Übersichtskarte

Begründung

Nach langjähriger Planung sind die Stadt Prenzlau und der Landesbetrieb Straßenwesen übereingekommen, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt (OD) Prenzlau im vorgenannten Abschnitt entlang der B 109 über eine Länge von ca. 790 m einen einseitigen Geh-/Radweg als Gemeinschaftsmaßnahme herzustellen. Damit sollen die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf der B 109 und die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer in der OD erhöht werden. Gleichzeitig werden die Fahrbahn und die Brücke über die Bahnstrecke Prenzlau-Löwenberg erneuert.

Der Planfeststellungsbeschluss zur Gesamtmaßnahme wurde am 11.03.2016 gefasst. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 lagen jedoch abschließende Entwurfsunterlagen mit Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme noch nicht vor. Nach Präzisierung der Kostenschätzung und Ermittlung des Kostenanteils der Stadt Prenzlau hat der Landesbetrieb mit Schreiben vom 15.08.2017 einen Entwurf der Kostenteilungsvereinbarung zur Baumaßnahme vorgelegt. Danach belaufen sich die Gesamtkosten für den städtischen Eigenanteil auf 272.300 € (siehe Anlage).

Um die Kostenteilungsvereinbarung mit den sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen für die Folgejahre zeitnah abschließen zu können, ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in der angegebenen Höhe erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme in den Jahren 2020 (181.000 €) und 2021 (91.300 €) kassenwirksam wird. Für die Haushaltsplanung 2018 wird die VE entsprechend fortgeschrieben, in der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Haushaltsjahre 2020/21 entsprechende Haushaltsansätze berücksichtigt. Die Deckung ist durch geplante VE für die Maßnahmen L 26 OD vom Milchhof bis zum Ortsausgang (Stadtanteil) sowie B 198 Dr.-W.-Külz-Straße Abschnitt Friedrichstraße bis Freyschmidtstraße (Stadtanteil) sichergestellt, die im Haushaltsjahr 2017 nicht beansprucht werden.

Die Unterhaltungslast für den gemeinsamen Geh- und Radweg (ca. 2.800 jährlich bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren) geht gegen Zahlung eines Ablösebetrages durch den Landesbetrieb i. H. v. ca. 71.000 € auf die Stadt über. Die Unterhaltungslast der Mittelinsel (Querungshilfe) sowie die Unterhaltungsmehrkosten des Geh-/Radweges über die Brücke übernimmt der Landesbetrieb, wobei sich die Stadt hier ihrerseits zur Zahlung einer Ablöse von insgesamt 9.300 € verpflichtet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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