Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß Änderung des § 99 Absatz 5 des Brandenburgischen Schulgesetzes gehört das den Vorsitz führende Mitglied des Kreisschulbeirates, soweit die Stadtverordneten einen für Schule zuständigen Ausschuss gebildet haben, diesem an und nimmt die entsprechenden Rechte und Pflichten einer sachkundigen Einwohnerin oder eines sachkundigen Einwohners gemäß § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ab dem 12. Juli 2017 (Tag nach der Verkündung) wahr.
Das den Vorsitz führende Mitglied des Kreisschulbeirates ist derzeit Herr Torsten Gärtner, wohnhaft in 16303 Schwedt, Berliner Straße 60a, der somit dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales als Fachausschuss der Stadtverordneten der Stadt Prenzlau angehört.
Amt für Bildung, Sport und Soziales