direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Mitteilungsvorlage 69/2017
Sachstand Förderprogramm Kiez-Kitas

Downloads

Drucksache 69/2017 (92.5 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Das Landesprogramm "Kiez-Kitas - Bildungschancen eröffnen" ist einer der vier Bausteine des Kita-Pakets des MBJS. Prinzipiell geht es darum, Kindertagesstätten in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf durch mehr Fachpersonal in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die finanziellen Mittel werden ausschließlich für personelle Zwecke zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg ermöglicht 102 Kindertagesstätten die Teilnahme am o. g. Förderprogramm, wobei für den Landkreis Uckermark 8 Kindertagesstätten, entsprechend der Mengenverteilung nach sozialen Indikatoren (70 % Sozialindex gem. Einschulungsuntersuchung und 30 % belegte Plätze), eine Antragstellung offeriert wird. Dies entspricht einer Fördersumme für das Jahr 2017 i. H. v. 124.800 € und für die Jahre 2018 bis 2020 374.400 €. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage von Fördergrundsätzen und den darauf basierenden Bewerbungen der einzelnen Träger durch das zuständige Jugendamt. Die Stadt Prenzlau, als Träger der Kindertagesstätten, hat die Förderung von Personalund Sachkosten einer Heilpädagogin in der Kita "Kinderland" beantragt.

Weitere Bausteine des Kita-Pakets sind "Kitas bauen, sanieren, modernisieren " sowie "Mehr Zeit für Bildung" und "Eltern entlasten".

Im Rahmen dieses Landesinvestitionsprogramms 2018 bis 2019 (LandesKitainvest- Richtlinie), welches Investitionsmittel für die qualitative Verbesserung und Sicherung von Betreuungsplätzen in Kindereinrichtungen zur Verfügung stellt, erfolgt die Antragstellung für schalldämpfende Maßnahmen (alle Kindereinrichtungen) und für Sanierungsmaßnahmen sanitärer Einrichtungen (Gerätehaus auf dem Spielplatz der Kita "Kinderland"). Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtkosten. Im Landkreis Uckermark stehen hierfür insgesamt 886.760 € zur Verfügung.

Des Weiteren ändert sich ab dem 01.10.2017 die Kita-Personalverordnung (§ 5 Absatz 2), wodurch sich der Leitungsanteil um 0,0625 Stellen für die Wahrnehmung der pädagogischen Leitungsaufgaben gem. § 3 Absatz 3 des KitaG erhöht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

zurück Seitenanfang Seite drucken