direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 67/2017
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer" - Teilbereich II der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 67/2017 (98.0 KB)

Anlage 1 zur DS 67-2017 (1.6 MB)

Anlage 2 zur DS 67-2017 (24.8 MB)

Anlage 3 zur DS 67-2017 (23.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer" / Teilbereich II wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer"

Begründung

In ihrer Sitzung am 05.03.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau die Teilung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, in die Teilbereiche I und II beschlossen (Beschlussvorlage 10/ 2015). Die Abgrenzung des Teilbereiches I entspricht dabei dem Geltungsbereich des ursprünglichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer und geht aus der Abgrenzung des Eignungsgebietes Windnutzung "Schenkenberg" des damals rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" Uckermark-Barnim (2001, 2004) hervor. Der Teilbereich I ist inzwischen rechtsverbindlich (Beschluss vom 05.03.2015, Rechtskraft mit Veröffentlichung der Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans im Parallelverfahren am 22.07.2015).
Teilbereich II schließt sich nordwestlich an den Teilbereich I an. Mit Fortschritt des Regionalplanverfahrens wurde die Bauleitplanung im Teilbereich II im Jahr 2016 weiter geführt. Im Sommer 2016 wurden zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt. Am 18. Oktober 2016 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/ 2016 der sachliche Teilplan "Rohstoffsicherung und -gewinnung" des Regionalplans Uckermark- Barnim rechtswirksam. Dieser weist eine Erweiterung des Eignungsgebietes Windnutzung Nr. 25 "Schenkenberg" in nordwestliche Richtung aus und schafft damit die Voraussetzung für das Erlangen der Rechtskraft der Bauleitplanungen in der Gemarkung Dauer im Teilbereich II.
Zur Unterscheidung der Teilbereiche werden in Planzeichnung und Begründung ausschließlich den Teilbereich I betreffende Aussagen grau dargestellt. Die Darstellung des Teilbereiches II erfolgt weiterhin in Vollfarbe bzw. schwarzer Schrift. Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Da die 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich II, Stadt Prenzlau (DS 66/2017) der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtsverbindlich, werden.
Die Vorhabenträgerin hat zum Zeitpunkt der Stadtverordnetenversammlung die Verfügungsberechtigung zur Überplanung bzw. Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nachzuweisen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt spätestens vor Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

zurück Seitenanfang Seite drucken