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Beschlussvorlage 66/2017
Feststellung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/Teilbereich II, Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 66/2017 (94.5 KB)

Anlage 1 zur DS 66-2017 (967.5 KB)

Anlage 2 zur DS 66-2017 (12.4 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich II wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich II, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 2). Die Begründung sowie der Umweltbericht (Anlage 2) werden gebilligt.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsunterlagen
Anlage 2 - Planzeichnung, Begründung (überarbeitet nach Beteiligungen, (Teilbereich I grau gekennzeichnet), Umweltbericht Stand 25.08.2017 Hinweis: weitere Gutachten (Schall, Schatten, Fauna sind im parallelen B-Plan-Verfahren unter der DS 67/2017 zu finden)

Begründung

In ihrer Sitzung am 05.03.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau die Teilung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, in die Teilbereich I und II beschlossen (Beschlussvorlage 9/ 2015). Die Abgrenzung des Teilbereiches I entspricht dabei dem Geltungsbereich des ursprünglichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, und geht aus der Abgrenzung des Eignungsgebietes Windnutzung "Schenkenberg" des damals rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" Uckermark-Barnim (2001, 2004) hervor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Teilbereich I ist inzwischen rechtsverbindlich (Beschluss vom 05.03.2015, genehmigt am 18.06.2015, veröffentlicht am 22.07.2015).
Teilbereich II schließt sich westlich an den Teilbereich I an. Mit Fortschritt des Regionalplanverfahrens wurde die Bauleitplanung im Teilbereich II im Jahr 2016 weiter geführt. Im Sommer 2016 wurden zum 2. Entwurf der 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer/ Teilbereich II die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt. Am 18. Oktober 2016 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/ 2016 der sachliche Teilplan "Rohstoffsicherung und -gewinnung" des Regionalplans Uckermark-Barnim rechtswirksam. Dieser weist eine Erweiterung des Eignungsgebietes Windnutzung Nr. 25 "Schenkenberg" in nordwestliche Richtung aus und schafft damit die Voraussetzung für die mögliche Erlangung der Rechtskraft der Bauleitplanungen in der Gemarkung Dauer im Teilbereich II.
Zur Unterscheidung der Teilbereiche werden in Planzeichnung und Begründung ausschließlich den Teilbereich I betreffende Aussagen grau dargestellt. Die Darstellung des Teilbereiches II erfolgt weiterhin in Vollfarbe bzw. schwarzer Schrift.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen. Auf die Vorlage und Berücksichtigung der in Anlage 3 zur DS 67/2017 aufgeführten ergänzenden Fachgutachten wird hingewiesen. Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtswirksam, werden.
Dem Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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