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Beschlussvorlage 65/2017
3. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer" - Teilbereich II der Stadt Prenzlau

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Drucksache 65/2017 (92.4 KB)

Anlage zur DS 65-2017 (327.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende 3. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer"- Teilbereich II der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Schenkenberg-Dauerthal, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Jörg Müller, wird bestätigt.

Anlagen:
3. Durchführungsvertrag ohne Anlagen (siehe Begründung) Verweis auf Anlage 2 zur DS 67/2017

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Der Vorhabenträger und die Stadt haben bereits zwei Durchführungsverträge (24.04.08/27.05.08 sowie 21.01.2015/ 17.03.2015) zum Windfeld Dauer geschlossen. Diese Verträge behalten weiterhin ihre vollumfängliche Gültigkeit und werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Dies vorausgeschickt, wird nachfolgend der 3. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II "Windfeld Dauer"- Teilbereich II der Stadt Prenzlau gem. § 12 BauGB vereinbart.

Auf die erneute Beifügung der Anlagen zum Vertrag wurde verzichtet. Alle im Vertrag genannten Anlagen liegen vollumfänglich und inhaltsgleich unter Anlage 2 der DS 67/2017 bei.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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