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Beschlussvorlage 62/2017
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder

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Drucksache 62/2017 (24.9 KB)

Anlage zur Drucksache 62-2017 (2.4 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger, Herrn Robert Wesenberg, Kietzstraße 2, 17291 Prenzlau, wird bestätigt.
Anlagen:
Anlage 1 - Durchführungsvertrag ohne Anlagen (siehe Begründung) Verweis auf Anlagen 2 und 3 zur DS 59/2017

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Die Verfügungsberechtigung für die Überplanung und Nutzung des Grundstückes wurde seitens des Vorhabenträgers nachgewiesen.

Auf die erneute Beifügung der Anlagen zum Vertrag wurde verzichtet. Alle im Vertrag genannten Anlagen liegen vollumfänglich und inhaltsgleich unter Anlagen 2 und 3 der DS 59/2017 bei.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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