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Beschlussvorlage 47/2017
Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau

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Drucksache 47/2017 (15.1 KB)

Anlage zur Drucksache 47/2017 (700.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger, der Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, vertreten durch den jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstand Torsten Levsen oder Rainer Newe, wird bestätigt.

Anlagen:
Anlage 1 - Durchführungsvertrag ohne Anlagen (siehe Begründung) Verweis auf Anlagen 2 - 4 zur DS 48/2017 - Übersichtsplan Alt-/ Neuanlagen - Übersichtsplan Zuordnung WEA Neu-/ Rückbau

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.
Der "Städtebauliche Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Windfeld Güstow" der Gemeinde Güstow" vom 17.07.1998 und der "Durchführungsvertrag zum Vorhabenund Erschließungsplan "Windfeld Güstow", der Gemeinde Güstow" vom 16.07.1998 werden mit Abschluss dieses Vertrages aufgehoben.
Auf die erneute Beifügung der Anlagen zum Vertrag wurde verzichtet. Alle im Vertrag genannten Anlagen liegen vollumfänglich und inhaltsgleich unter Anlagen 2-4 der DS 48/2017 bei.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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