Anlage zur DS 50-2017 (952.8 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau (wird digital ausgereicht)
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau geprüft.
Der Prüfbericht basiert auf den Prüfaufgaben gemäß § 104 Abs. (1) und (2) BbgKVerf und beinhaltet weitergehende Betrachtungen. Die Prüfergebnisse sind im Punkt 5.1. des Prüfberichtes zusammengefasst.
Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten. Die Prüfung hat zu keinen Einschränkungen geführt. Weiterhin ergab die Prüfung keine Sachverhalte, die einer vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für den Jahresabschluss 2015 der Stadt Prenzlau entgegenstehen. Das zusammengefasste Urteil enthält der Punkt 5.2. des Prüfberichtes.
Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss und zur Entlastung zu folgen.
Gemäß § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf gibt der Hauptverwaltungsbeamte die Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt. Deshalb wird der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 als Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Da die Stadt Prenzlau ebenfalls einen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 zu erstellen hat, der zu prüfen ist, enthält diese Mitteilungsvorlage den Prüfbericht als Teil 1, der den Jahresabschluss der Stadt selbst, ohne Gesamtabschluss, betrifft.
Rechnugsprüfungsamt