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Überplanmäßige Ausgabe auf Sondersitzung einstimmig beschlossen

19.08.2016

Auf ihrer Sondersitzung am Donnerstag, dem 18. August beschlossen die  Stadtverordneten einstimmig eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 Euro für die Beseitigung der Sturmschäden vom 25. Juni dieses Jahres.

In der Begründung der Verwaltung heißt es, dass am Samstag, dem 25. Juni, gegen 16 Uhr,  ein Unwetter mit Starkregen, Sturm und einer Windhose zahlreiche Schäden am Baumbestand in Prenzlau verursachte. "Auf dem Friedhof, im Stadtpark, in der Grabowstraße, Am Uckerstadion, Triftstraße und Karl-Marx-Straße wurden Bäume entwurzelt, auseinandergerissen und angeschoben. Es brachen in diesen Bereichen viele Starkäste und Stämmlinge aus den Baumkronen heraus. Diese großen Astausbrüche destabilisierten die betreffenden Bäume erheblich, da zu befürchten war, dass die restlichen Baumkronen jederzeit auch bei leichtem Wind herausbrechen oder die noch in den Baumkronen hängenden Äste zu Boden stürzen könnten. Es bestand hier für Passanten Lebensgefahr. Aus diesem Grund wurden der Stadtpark, der Friedhof und die Grabowstraße sofort abgesperrt.

An der Uckerpromenade, Stettiner Straße, Triftstraße, Am Uckerstadion und der Baustraße brachen viele Äste bis hin zu Teilen der Baumkrone hauptsächlich von Lindenbäumen ab. Diese blieben zum Teil in den Baumkronen hängen. Auch hier bestand die Gefahr, dass die herausgebrochenen Äste zu Boden stürzen und Passanten verletzen oder das Eigentum Dritter beschädigen könnten. Es handelte sich in allen oben genannten Anlagen und Straßen um stark frequentierte Bereiche mit einer hohen Erwartung an die Verkehrssicherheit.

Die gebrochenen Äste waren aufgrund der Belaubung nur schwer zu erkennen und hingen teilweise über 10 Meter über dem Boden. Für Passanten waren die Gefahren nicht erkennbar und nicht einschätzbar. Hier hat der Grundstückseigentümer die Pflicht, die Gefahr unverzüglich zu beseitigen oder aber den Gefahrenbereich abzusperren.

Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume hat sich im Laufe der Jahre aus der Rechtsprechung entwickelt. Grundsätzlich gilt:

Jeder, der eine mögliche Gefahrenlage für Dritte schafft oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, hat die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Verkehrssicherungspflichtig ist grundsätzlich derjenige, in dessen Verantwortungsbereich die Gefahrenquelle liegt, das bedeutet in der Regel der Grundstückseigentümer. Als Grundstückseigentümer bzw. Straßenbaulastträger ist die Stadt Prenzlau verantwortlich für die oben genannten Bereiche. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Handelns.

Die überwiegende Anzahl der Bäume in den oben genannten Anlagen und Straßen waren nach dem Unwetter nicht verkehrssicher und es ging von diesen Bäumen eine akute Gefahr für Leib und Leben aus. Mit Ausnahme des Friedhofs konnten die oben genannten Anlagen und Straßen nicht vollständig abgesperrt werden. Nach dem Unwetter besichtigten viele Prenzlauer die Gefahrenbereiche und ignorierten die Beschilderungen und Absperrungen. Daher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass jemand verletzt werden würde. Aus diesem Umstand ergab sich die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit, kurzfristig zu handeln. Es wurden sofort zwei ortsansässige Baumpflegeunternehmen mit der Beseitigung der Sturmschäden beauftragt. Die Unternehmen sind fachlich, personell und materiell dazu in der Lage, die Baumschnittarbeiten und Fällungen durchzuführen. Beide Unternehmen sind mit den Örtlichkeiten (insbesondere Denkmalschutz- und Alleenstatus), dem Baumbestand und den Ansprechpartnern vertraut. Da mit den vorhandenen Haushaltsmitteln die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleistet werden kann, andere Mittel (Vornehmen von Absperrungen) aufgrund der Unvernunft einiger Bevölkerungsteile nicht den gewünschten Zweck erfüllen, ist die Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe unumgänglich." Der Argumentation der Verwaltung folgten die Stadtverordneten und fassten einstimmig den entsprechenden Beschluss.

 

Ansprechpartner:

Herr Hendrik Sommer
Bürgermeister und Stabsstellen
Bürgermeister

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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