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Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2016 vom 21.12.2016, Seite 13

§ 1 Grundsatz

Die Satzung regelt die Bereitstellung eines warmen Mittagessens nach den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) in den Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau.

§ 2 Geltungsbereich

Für Kinder bis zum Eintritt in die fünfte Jahrgangsstufe bzw. bei individuellem Betreuungsbedarf auch bis zum Ende der sechsten Jahrgangsstufe der Schule, die eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Stadt Prenzlau besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 wird an den Öffnungstagen der Einrichtungen ein warmes Mittagessen bereitgestellt.

§ 3 Durchführung

Das von der Stadt Prenzlau beauftragte Unternehmen führt die Versorgung mit einem warmen Mittagessen nach den Qualitätsstandards der DGE in den Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau durch. Die Be- und Abbestellungen des Mittagessens, ebenso die Monatsabrechnung einschließlich der Abrechnung mit dem Jobcenter Uckermark, erfolgt über dieses Unternehmen im Auftrag der Stadt Prenzlau.

Die Personensorgeberechtigten erhalten einen Bescheid für den Essengeldsatz pro Tag und Portion, der in der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung je Portion entspricht (§ 4 dieser Satzung). Schülerinnen und Schüler, die keine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Stadt Prenzlau besuchen, unterliegen den Bestimmungen des § 113 BbgSchulG und zahlen den vollen Betrag je Portion.

§ 4 Elternbeteiligung

Die Personensorgeberechtigen der Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder haben sich an den Kosten der Mittagessenversorgung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung wird gemäß der Empfehlung vom 12.02.2015 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Heidelberg auf 1,50 € je Portion festgesetzt.

§ 5 Inkrafttreten

Die vorstehende Lesefassung der Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Downloads

51.4 - Satzung Versorgung Mittagessen (9.4 KB)

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