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Eltern zahlen künftig 1,50 Euro pro Mittagsmahlzeit

17.03.2015

Prenzlau (spz). Mit einer Stimme Mehrheit beschlossen die Prenzlauer Stadtverordneten auf ihrer Sitzung am 5. März erstmalig eine „Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau“. Danach zahlen die Eltern, deren Kinder eine Krippe oder einen Kindergarten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau besuchen, ab dem 1. April dieses Jahres 1,50 Euro pro Mittagessen. Die Differenz zum eigentlichen Essenpreis zahlt die Stadt. Dieser städtische Eigenanteil liegt bei rund 245 000 Euro jährlich.

Die Stadt sei jetzt dabei, so Bürgermeister Hendrik Sommer, die Bescheide vorzubereiten. Die werden an die Eltern, deren Kinder in Prenzlaus Krippen und Kindergärten Mittag essen, versandt. „Abgesehen von der Höhe des Essengeldes hat sich für die Eltern nicht viel verändert. Auch künftig werden sie ihre Kinder bei der Firma Sodexo an- und abmelden und dorthin auch das Essengeld überweisen. Die Firma Sodexo handelt im Namen und im Auftrag der Stadt Prenzlau“, so Sommer. Dem Bescheid beigefügt ist ein Merkblatt. Darin heißt es unter anderem, dass alle Eltern, deren Kinder bereits zum Essen angemeldet sind, nichts unternehmen müssen. Nach Inkrafttreten der neuen Satzung erfolgt ab dem 1. April wie gewohnt die Buchung der bestellten Portionen im Lastschriftverfahren am Monatsende. Jedoch wird dann nur noch der Elternanteil in Höhe von 1,50 Euro bzw. bei  Anspruchsberechtigten des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) 1 Euro pro Portion abgerechnet. Falls bislang die Guthabenverwaltung Anwendung fand, wird diese beibehalten. Weitere Zahlungsvarianten sind künftig nicht möglich.

Eltern, die ihre Kinder neu anmelden möchten, erhalten in Zukunft direkt in der Einrichtung eine Anmeldung zur Essenversorgung mit allen relevanten Details. Die Anmeldung muss dann bzgl. der Rechnungslegung, also der Wahl zwischen Lastschriftverfahren oder Prepaid-Guthabensystem, ausgefüllt und dem beauftragten Caterer übermittelt werden. Die Stadt Prenzlau meldet parallel das jeweilige Kind dem Caterer, wo es bereits mit einer Dauerbestellung hinterlegt wird. Die Einziehung des Elternanteils am Essengeld erfolgt, so wird im Merkblatt hingewiesen, immer rückwirkend für den Vormonat, also im Mai für den Monat April.

 

Ansprechpartner:

Herr Marek Wöller-Beetz
Geschäftsbereich 1. Beigeordneter
1. Beigeordneter

Kategorie:

Bildung und Soziales
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