Vorab per Fax ist bei der Stadt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam im Verfahren von Jens Schröder gegen die Stadt Prenzlau „wegen Essengeld für den Besuch einer Kindertagesstätte“ am heutigen Tag eingegangen. Die mündliche Verhandlung dazu fand am 25. September 2014 statt. „Nach der vorliegenden Urteilsbegründung ist die Stadt Prenzlau als Träger ihrer Kindereinrichtungen verpflichtet, das Essengeld durch Satzung festzusetzen und einzuziehen. Weiterhin Bestandteil der Satzung müsse laut Verwaltungsgericht der festgelegte Essenpreis sein“, erklärt Bürgermeister Hendrik Sommer. Die Stadt werde jetzt prüfen, ob man von der vom Gericht eingeräumten Möglichkeit eines Antrags auf Berufung Gebrauch macht. „Hierzu werden wir uns mit Rechtsexperten verständigen“, so Sommer. Die entsprechende Prüfung sei umgehend in die Wege geleitet worden. „Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werden wir darüber informieren“, macht Bürgermeister Sommer die Transparenz in der Angelegenheit deutlich. Unabhängig davon findet derzeit die Erarbeitung einer gesonderten Essengeldsatzung statt. In diesen Prozess sind die Personensorgeberechtigten der Kinder, die in städtischen Einrichtungen betreut werden, einbezogen.