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Vorbereitungen auf den Schulstart 2015

05.01.2015

Kinder, die bis Ende September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, kommen im August zur Schule. Im Januar können sie ihre Schulen das erste Mal besuchen. Denn die Anmeldung der ABC-Schützen erfolgt auch in diesem Jahr persönlich.  „Grundlage dafür sind das Brandenburgische Schulgesetz und die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau. Hier wird geregelt, dass für Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August 2015 die Schulpflicht beginnt“, erläutert Dr. Eckhard Blohm. Der Amtsleiter für Bildung, Kultur und Soziales erläutert: „Schulpflichtig ist, wer im Land Brandenburg seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch ausländische junge Menschen, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden, sind schulpflichtig.“

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes können Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember,  jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge aber müssen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter gemäß § 51 Abs. 1 Brandenburgisches Schulgesetz.

 

„Zu beachten ist, dass die Anmeldungen gemäß der Grundschulverordnung durch persönliches Vorstellen des Kindes und grundsätzlich an der zuständigen Grundschule erfolgen muss. Dabei ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen“, so Blohm.

 

Anträge auf Einschulung an einer anderen als der zuständigen Grundschule innerhalb der Schulbezirke der Stadt Prenzlau sind für das Schuljahr 2015/2016 schriftlich an das Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Frankfurt/Oder zu stellen. Kontakt: Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Frankfurt/Oder, Gerhard-Neumann-Str. 3, 15236 Frankfurt/Oder.

Vordrucke für diesen Antrag gibt es an der Grundschule, an der das Kind anzumelden ist.

 

„Wenn Eltern die Anmeldetermine nicht wahrnehmen können, ist mit der jeweiligen Schulleitungen ein gesonderter Termin zu vereinbaren. In diesem Falle wird darum gebeten, die jeweilige Schule nicht am festgelegten Anmeldetag, sondern vorher anzurufen.“

 

Gemäß der Grundschulverordnung können die Eltern ihr Kind auch an einer Ersatzschule anmelden. Darüber müssen sie jedoch unverzüglich die örtlich zuständige Schule informieren. „Über die Aufnahme an der Ersatzschule haben die Eltern die zuständige Grundschule bis zum 30. April des Jahres der Einschulung zu unterrichten. In dem Fall entfällt die Antragpflicht beim Landesamt für Schule und Lehrerbildung.“

 

Für die festgelegten Schulbezirke gelten nachfolgende Anmeldezeiten der schulpflichtigen Kinder:

 

Diesterweg-Grundschule (Am Steintor 5, Tel. 03984-2313)

am 19. Januar  von 13.00 bis 18.00 Uhr und am 20.01.2015 von 13.00 bis 17.00 Uhr

Grundschule „J.H.Pestalozzi“ (Winterfeldtstraße 44, Tel. 03984-2224)

am 19.01.2015 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Grundschule „Artur-Becker“ (Robert-Schulz-Ring 58, Tel. 718529)

am 20.01.2015 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

am 21.01.2015 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

sowie am 22.01.2015 von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Oberschule mit Grundschulteil „Carl Friedrich Grabow“ (Berliner Straße 29, Tel. 801890)

am 12.01.2015 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

am 13.01.2015 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

 

 

Ansprechpartner:


Kategorie:

Bildung und Soziales
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