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Stellungnahme des Bürgermeisters- Bezug nehmend auf Beitrag in der Ausgabe Prenzlauer Zeitung vom 8. Oktober

08.10.2014

Bezug nehmend auf den Beitrag in der Ausgabe des Uckermark Kurier, Prenzlauer Zeitung, vom 8. Oktober, unter der Überschrift: „Dieser Vater hofft, dass ihm viele Familien dankbar sind“, meldet sich Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer mit einer Stellungnahme zu Wort:

Das vollständige, mit einer Begründung versehene Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam liegt der Stadt bis zum heutigen Tag nicht vor. Eingegangen ist am 02.10.2014 lediglich die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 25.09.2014. Die gewöhnliche Rechtsmittelfrist von einem Monat beginnt erst mit der förmlichen Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen. Die Stadt wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg beantragt wird. Mit der Beantragung wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Vor diesem Hintergrund können auch Anträge auf Erstattung bereits gezahlten Essengeldes erst nach Abschluss des Verfahrens bearbeitet werden.

Die Ausführungen zur persönlichen Haftung des Bürgermeisters gehen an der Rechtslage vorbei. Nach den beamtenrechtlichen Vorschriften besteht eine Haftung nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Davon kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Die Vergabe der Essensversorgung in den Kindertagesstätten durch eine Dienstleistungskonzession ist eine nicht nur in der Stadt Prenzlau, sondern in vielen anderen Gemeinden im Land Brandenburg seit Jahren praktizierte Verfahrensweise. Darauf hat auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung hingewiesen. Diese Vergabepraxis wurde auch durch die Kommunalaufsichtsbehörden zu keiner Zeit beanstandet. So hat das Ministerium des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde im Rundschreiben vom 17.03.2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Essensversorgung als Dienstleistungskonzession einzuordnen ist. Dementsprechend wurde das Vergabeverfahren durchgeführt und der Zuschlag auf Grundlage des Beschlusses DS 48/2013 der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2013 an die Firma Sodexo SCS GmbH erteilt. Herr Schröder selbst hat daraufhin eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises eingereicht, in der dem Bürgermeister sogar strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellt wurde. Mit Schreiben vom 20.10.2013 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und auch ein rechtswidriges Handeln bei der Vergabe nicht gegeben ist.

Falsch ist die Behauptung von Herrn Schröder, in einer einstweiligen Anordnung sei bereits festgestellt worden, dass massiv gegen das Kita-Gesetz verstoßen wird. Vielmehr hat Herr Schröder erfolglos versucht, im Wege einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Potsdam einen Zuschuss zur Essensversorgung zu erwirken. Der Antrag wurde durch das Verwaltungsgericht Potsdam am 30.04.2014 zurückgewiesen. Das Gericht hat zugleich erklärt, dass die endgültige Klärung der Rechtsfragen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt.

Die Sorge von Herrn Schröder, dass sein Sohn in einem "nicht rechtskonformen Umfeld" betreut wird, ist unbegründet. Dies ist auch Herrn Schröder bekannt. Die Verwaltung der Stadt Prenzlau erfolgt im Einklang mit den Gesetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst kürzlich in zwei Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die Kostenbeitragssatzungen der Stadt rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Anträge, mit denen Herr Schröder die Unwirksamkeit der letzten beiden Kita-Gebührensatzungen festgestellt wissen wollte, zog er daraufhin zurück.

Die Entscheidung, mit Statements erst dann in die Öffentlichkeit zu gehen, wenn das schriftliche Urteil mit Begründung vorliegt, wurde getroffen, um Spekulationen vorzubeugen. Mutmaßungen sind in diesem Fall vollkommen fehl am Platze. Wie bereits in der ersten Presseerklärung der Stadt zum Sachverhalt festgestellt, hat das Urteil, so es rechtskräftig wird, Auswirkungen auf alle Kommunen im Land Brandenburg, die ebenso wie die Stadt Prenzlau verfahren. Daher ist die Stadt mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem zuständigen Ministerium im Kontakt.

Bei der Essenversorgung wie auch der Betreuung der Kinder handelt es sich um sensible Themen. Hier sollten persönliche Anschuldigungen und Mutmaßungen keinen Platz haben. Die Stadt Prenzlau hat in den vergangenen Jahren wiederholt unter Beweis gestellt, dass eine auf hohem Niveau erfolgende Betreuung der Kinder wesentlicher Schwerpunkt der Stadtpolitik ist. Das schließt neben der fachpädagogischen Betreuung in den Einrichtungen sowie zusätzlichen Angeboten für Kinder die gesunde Essenversorgung ein.

In der Drucksache zur Vergabe der Essenversorgung heißt es unter anderem:

Anders als in den Jahren zuvor erfolgte die Ausschreibung in zwei Losen. Los 1 (565 tägliche Portionen) bezog sich auf die Krippen und Kindergärten, Los 2 (750 tägliche Portionen) auf die Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Prenzlau. Die Leistung wurde für drei Jahre mit der Option eines Verlängerungsjahres ausgeschrieben, wobei eine Preisbindung bis zum 31. Dezember 2014 besteht. Grundlage der Ausschreibung waren die Empfehlungen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg und die DGE-Qualitätsstandards (DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung) für die Schulverpflegung sowie für Kindertagesstätten.

Mit diesen Losen bestand die Möglichkeit, auch für ortsansässige Unternehmen sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Der Drucksache und damit der Vergabe an die Firma Sodexo wurde mehrheitlich durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt.

Abschließend ist festzustellen, dass die Stadt eine ordnungsgemäße Abwicklung des gesamten Verfahrens garantiert.

 

Ansprechpartner:

Herr Hendrik Sommer
Bürgermeister und Stabsstellen
Bürgermeister

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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