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Presseerklärung Entscheidung Verwaltungsgericht

07.10.2014

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Potsdam ist die Stadt als Träger der Einrichtungen verpflichtet, das Essengeld durch Satzung festzusetzen und einzuziehen. Herangezogene Rechtsgrundlagen sind die §§ 17 Abs.1 Satz 1, Abs.3 Satz 3,18 Abs.2 KitaG. So die Begründung in der mündlichen Verhandlung am 25.09.2014. Weiterhin Bestandteil der Satzung müsse laut Verwaltungsgericht der festgelegte Essenpreis sein. Die Stadt Prenzlau wartet jetzt das schriftliche Urteil ab und prüft ihrerseits die weitere Vorgehensweise. Bei der bisherigen Verfahrensweise der Stadt Prenzlau handelt es sich, dies wurde bei der Urteilsverkündung durch den Richter so angemerkt, um gängige Praxis im Land Brandenburg in vielen Kommunen, in deren Trägerschaft sich Kindertagesstätten befinden. Prenzlau stellt mit dem Urteil einen Präzedenzfall dar. Mit allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wird in der nächsten  Sitzungsfolge die weitere Verfahrensweise abgestimmt und die Kitagebührensatzung entsprechend überarbeitet. Weitere Aussagen können erst nach Vorliegen des Urteils, entsprechender Prüfung und in Abstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.

 

Ansprechpartner:

Herr Hendrik Sommer
Bürgermeister und Stabsstellen
Bürgermeister

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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