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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 20.11.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 20.11.2012, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203,)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.49 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS 110/2012 (DS-Nr.: 111/2012)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 82/2012)
7. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
7.1 Erste Überlegungen zur Nachhaltigkeit der LaGa Berichterstatter: Herr Hernjokl, Zweiter Beigeordneter
8. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (DS-Nr.: 98/2012)
9. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH (DS-Nr.: 110/2012)
10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 (DS-Nr.: 97/2012)
11. Information : Aktueller Sachstand Erarbeitung Sachlage Teilplan Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Berichterstatter: Bürgermeister
12. Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) (DS-Nr.: 101/2012)
13. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013 (DS-Nr.: 106/2012)
14. Weiteres Verfahren Kettenhaus
14.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 (DS-Nr.: 105-1/2012)
14.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus (DS-Nr.: 105/2012)
15. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
16. Mitteilungen des Bürgermeisters
17. Anfragen der Ausschussmitglieder
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 10 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Jahn, Einwohner aus Prenzlau, äußert sich zur Straßenreinigungssatzung und hält diese Regelung organisatorisch für nicht durchführbar. Er verweist auf die Drucksache 101/2012 - Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) und bittet darum zu prüfen, ob in dem Zuge nicht die Festsetzungen im B-Plan zu Werbeanlagen denen der Kernstadt Prenzlau angepasst werden könnten.
Mehrere weitere Einwohner wollen sich zur Straßenreinigungssatzung äußern.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Straßenreinigungssatzung vorzuziehen und den anwesenden Bürgern zu diesem Tagesordnungspunkt die Möglichkeit zu geben, das Wort zu ergreifen.
Frau Wieland spricht die Rudolf-Breitscheid-Straße an und legt im Namen der Anwohner der Straße Widerspruch gegen die Änderung der Straßenreinigungssatzung ein.

TOP 5. Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag des Bürgermeisters zur Änderung der Tagesordnung vor (DS 111/2012) vorliegt. Mit Zustimmung zu diesem Antrag wäre die Drucksache 110/2012 Gründung der Kommunalwind Nord GmbH in die Tagesordnung aufzunehmen.

TOP 5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS 110/2012 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 111/2012
Wortlaut:
„Ich beantrage, die Drucksache 110/2012 - „Gründung der Kommunalwind Nord GmbH“ zusätzlich in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende zieht die Straßenreinigungssatzung vor, sodass diese als TOP 6 behandelt wird.
Der Bürgermeister bittet darum, dass die Einwohner zum neuen Tagesordnungspunkt 6 das Wort ergreifen dürfen.
Dieser Bitte wird einstimmig zugestimmt.
Die Drucksache 110/2012 wird als TOP 9 eingefügt.
Alle Übrigen Tagesordnungspunkte rücken entsprechend auf.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 82/2012
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und hält fest, dass die Stadt Prenzlau alle Möglichkeiten der Konsolidierung in Betracht ziehen muss.
Der Bürgermeister muss in diesem Fall jedoch die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst zurückziehen, da eine erneute rechtliche Überprüfung ergeben hat, dass die von der Stadt Prenzlau, im Interesse der Bürger, gewählte Verfahrensweise zur Koordinierung nicht durchführbar ist. Es war vorgesehen, dass die Koordinierung weiterhin bei der Stadt verbleiben sollte, jedoch mit einer 100 %igen Umlage der Kosten auf die Bürger.
Mehrere Einwohner sprechen sich noch gegen die Änderung der Straßenreinigungssatzung aus und übergeben dem Bürgermeister Unterschriftenlisten, Beschwerdebriefe und ähnliches.
Es entsteht eine Diskussion über die Durchführung des Winterdienstes, an der sich Herr Dr. Seefeldt, einige Bürger und der Bürgermeister beteiligen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 7. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013

TOP 7.1 Erste Überlegungen zur Nachhaltigkeit der LaGa Berichterstatter: Herr Hernjokl, Zweiter Beigeordneter
Der Zweite Beigeordnete stellt heraus, dass alle Planungen davon ausgehen, dass das Gelände der Landesgartenschau nach 2013 frei zugänglich sein wird.
Herr Hernjokl, Geschäftsführer der Landesgartenschau Prenzlau 2013 gGmbH stellt anhand einer Präsentation erste Überlegungen zur Nachnutzung des LaGa-Gelände vor und gibt einen kurzen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Landesgartenschau.

TOP 8. Gründung der UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) DS-Nr.: 98/2012
Der Bürgermeister gibt eine zeitlichen Überblick über diese Zusammenarbeit.
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation die Grundsätze für die Bildung dieser Betriebsführungsgesellschaft.
Frau Stabe sieht einen Widerspruch im Gesellschaftsvertrag, da die Gesellschafterversammlung nach § 7 (1b) über die Geschäftsführeranstellung entscheidet, nach § 9 (4) jedoch der Aufsichtsrat.
Herr Töpke antwortet darauf. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Bestellung und der Aufsichtsrat schließt dann im Nachhinein den Anstellungsvertrag.
Herr Dr. Daum erkundigt sich nach dem Personalübergang.
Herr Jahnke antwortet, dass alles bleibt wie bisher. Es gibt auch keine Einwendungen von Mitarbeitern.
Herr Scheffel fragt, warum die Tarifgebiete weiterhin unterschieden werden.
Der Bürgermeister äußert dazu, dass eine Zusammenführung der Tarifgebiete in nächster Zeit kaum möglich ist.
Herr Jahnke fügt hinzu, dass dies aus jetziger Sicht nicht möglich ist, jedoch auf lange Sicht eine Angleichung angestrebt werden soll.
Herr Lüthe schildert die Zusammenarbeit aus Sicht des NUWA und hält fest, dass die Zusammenarbeit von Anfang an sehr gut war. Diese Fusion ist erst- und einmalig im Land Brandenburg. Er hofft auf die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Frau Stabe fragt, zu wann die Betriebsführungsgesellschaft ihren Betrieb aufnehmen soll.
Herr Jahnke antwortet, dass noch kein konkreter Termin feststeht, da nach der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung noch eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht ansteht.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt:
1. Die Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) gründet gemeinsam mit dem Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (NUWA) eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft zum Zwecke der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Verbandsgebiet des NUWA incl. der im Jahre 2001 eingemeindeten Ortsteile. Diese Gesellschaft lautet auf den Namen „UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung (Betriebsführungsgesellschaft) (UCKERSERVICE GmbH). Die SWP hält 55 %, der NUWA 45 % der Gesellschaftsanteile.
2. Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem NUWA und der SWP gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages der UCKERSERVICE GmbH gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
4. Die kaufmännische Betriebsführung für die UCKERSERVICE GmbH und den NUWA übernimmt die SWP. Die UCKERSERVICE GmbH wird außerdem die technische Betriebsführung für die SWP und den NUWA wahrnehmen. Der Beauftragung und dem Abschluss eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der SWP und der UCKERSERVICE GmbH gem. Anlage 3 sowie eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages zwischen der UCKERSERVICE GmbH und dem NUWA nach Anlage 4 wird zugestimmt.
5. Als Geschäftsführer der UCKERSERVICE GmbH wird der Geschäftsführer der SWP, Herr Harald Jahnke, bestellt.
6. Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 5. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
7. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister der Stadt Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
8. Die Stadt Prenzlau wird im Aufsichtsrat der UCKERSERVICE GmbH durch den Bürgermeister der Stadt Prenzlau, Herrn Hendrik Sommer, vertreten. “
Abstimmung: 9/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Gründung der Kommunalwind Nord GmbH DS-Nr.: 110/2012
Herr Jahnke erläutert anhand einer Präsentation die geplante Gründung der „Kommunalwind Nord GmbH“.
Frau Wieland verlässt die Sitzung.
Herr Dittmann fragt, warum im Beschluss 50.000,- € aufgeführt sind, wenn für die Gründung nur 25.000,- € benötigt werden.
Herr Töpke antwortet, dass es sich um 25.000,- € Stammkapital und um 25.000,- € Aufgeld handelt.
Frau Stabe fragt, wer die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind.
Herr Jahnke antwortet, dass Herr Jäntsch, Geschäftsführer der Stadtwerke Waren und seine Person die Gesellschafterversammlung bilden werden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Kommunalwind Nord GmbH durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Stadtwerke Waren GmbH auf der Grundlage des in der Anlage befindlichen Gesellschaftsvertrages und Konsortionalvertrages zu. Die Finanzierung des einzuzahlenden Stammkapitals und des bei der Gründung zu zahlenden Aufgelds (zusammen 50 T€) erfolgt durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Gesellschafter der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über etwaige Änderungen werden die Stadtverordneten umgehend informiert.“
Abstimmung: 9/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 DS-Nr.: 97/2012
Der Erste Beigeordnete erläutert die Drucksache und gibt anhand einer Präsentation weitere Informationen zum Entwurf der Haushaltssatzung.
Herr Dr. Seefeldt äußert, dass sich die SPD-Fraktion nach jetzigem Kenntnisstand nicht in die Lage versetzt fühlt, über den Haushalt abzustimmen. Er empfiehlt deshalb, an den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung weiterzuleiten.
Herr Scheffel äußert, dass auch er nicht zustimmen kann, da seiner Meinung erst über die DS: 100/2012 abgestimmt werden müsste, die jedoch nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wurde. Zur Gewerbesteuer meint er, dass damit eine Spirale in Gang gesetzt wird, sodass weitere Gewerbesteuerzahler wegbrechen und im Endeffekt dann noch weniger Steuern in die Stadtkasse fließen.
Der Erste Beigeordnete antwortet darauf, dass die Erhöhung der Gewerbesteuer nur ein Teil der Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes ist. Diese und weitere Maßnahmen müssen aus seiner Sicht aber unbedingt ergriffen und beschlossen werden, um die Gefahr zu vermeiden, ein Haushaltssicherungskonzept erstellen zu müssen. Ist dies der Fall, dann folgen ganz andere Konsequenzen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen. Herr Schön ist der Meinung, dass es nicht gut sein kann, wenn die Gewerbesteuern erhöht werden, das Geld jedoch nicht in der Region bleibt.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass dies aber nicht für die Stadt Prenzlau und die LaGa-GmbH gelten kann. Es wird alles versucht, die Aufträge so oft wie möglich in der Region zu vergeben. In vielen Fällen funktioniert das auch.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass unbedingt gespart werden soll, aber ohne, dass Einschnitte spürbar sind. Das kann so nicht funktionieren. Es sind schmerzliche Erhöhungen, die jedoch unausweichlich sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig Weiterleitung an FR-A

TOP 11. Information : Aktueller Sachstand Erarbeitung Sachlage Teilplan Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Berichterstatter: Bürgermeister
Der Bürgermeister erläutert kurz den aktuellen Sachstand und hält fest, dass aller Voraussicht nach in der Regionalen Planungsgemeinschaft ein Beschluss gefasst werden könnte, den bisherigen Abstand von 1000 m neu zu definieren und auch 800 m Abstände zu ermöglichen, z.B. wenn Anlagen vorhanden sind bzw. ein Bebauungsplan mit ausgewiesenen Windkraftanlagenflächen vorliegt.
Der Zweite Beigeordnete führt weiter aus und erläutert dies auf Karten anhand der konkreten Sachverhalte rund um Blindow und Basedow.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich in Mehrheit dafür aus, dass die 1000 m Mindestabstand von Windanlagen in Windeignungsgebieten zu Wohnbebauungen eingehalten werden und auch so vom Bürgermeister abgestimmt werden soll.
Herr Werner zeigt sein Unverständnis darüber, dass die alten Bebauungspläne als Maßstab herangezogen werden. Diese wurden für Windkraftanlagen mit Höhen von bis zu 100 m geplant, nicht jedoch für Anlagen mit 200 m Höhe.

TOP 12. Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) DS-Nr.: 101/2012
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und stellt heraus, dass es aus seiner Sicht kein Problem sei, diese Anlage zu bauen. Es geht hier um eine Einzelanlage in einem Gewerbegebiet.
Der Zweite Beigeordnete erläutert an Hand einer Karte die Abstände zum Krankenhaus und zu Wohnbebauungen in der Umgebung.
Herr Brieske äußert, dass er diesen Widerspruch nicht nachvollziehen kann. Auf der einen Seite werden die 1000 m Abstand zu Wohnbebauungen gefordert und in diesem Fall soll der Unterschreitung dieses Abstandes zugestimmt werden.
Herr Werner ist der Meinung, dass eine Unterscheidung vorgenommen werden sollte. Es geht hier um ein Industriegebiet und nicht um „freies Feld“.
Herr Dr. Seefeldt äußert dazu, dass aus seiner Erfahrung mit der bestehenden Windkraftanlage im Industriegebiet die neue Windkraftanlage nördlich der Wohnbebauung am Krankenhaus stehen würde. Dadurch würden keinerlei Blendeffekte auftreten. Auch würde die Windkraftanlage auf Grund der Hauptwindrichtung keine dort hörbare Geräuschkulisse erzeugen. Man könnte sie höchstens sehen. Er sieht in dieser Windkraftanlage keine Probleme.
Herr Scheffel erwidert, dass man nicht „Wasser predigen“ und „Wein trinken“ sollte.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion, an der sich Herr Meyer, Frau Stabe, Herr Dittmann, Herr Brieske, und der Bürgermeister beteiligen, darüber, ob diese Windkraftanlage bei der angespannten Haushaltslage tolerierbar wäre, oder ob die moralischen Zweifel überwiegen.
Beschluss: Version: 1
„Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird eine 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) der Stadt Prenzlau durchgeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. “
Abstimmung: 9/1/0 mehrheitlich Weiterleitung an SVV

TOP 13. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013 DS-Nr.: 106/2012 Herr Schmidt erläutert im Auftrag des Bürgermeisters kurz die Vorlage.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2013“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Weiteres Verfahren Kettenhaus
Der Bürgermeister erläutert den aktuellen Sachstand zum Kettenhaus und geht dabei auf den Änderungsantrag der Fraktion Wir Prenzlauer ein. Fördermittel wird es aus seiner Sicht für dieses Objekt nicht geben. Er ist der Meinung, dass sich dieses Objekt wirtschaftlich nicht sanieren lässt und so wäre ein „Liebhaber“ des Kettenhauses die einzige Chance das Gebäude zu erhalten. Zur Ausschreibung äußert der Bürgermeister, dass er nicht davon überzeugt ist, dass eine europaweite Ausschreibung in diesem Fall bessere Ergebnisse liefert, sondern nur weitere, unwiederbringliche Kosten erzeugt. Er widerspricht jedoch vehement, dass die bisherigen überregionalen Ausschreibungen nur Alibihandlungen seien.
Herr Scheffel ist der Meinung, dass Punkt 1. der Vorlage aus seiner Sicht Sinn macht. Punkt 2. hält er jedoch für überflüssig, da es die logische Konsequenz ist, wenn Punkt 1. nicht zum Erfolg führt. Er bittet daher um getrennte Abstimmung der Punkte.
Der Bürgermeister antwortet, dass Punkt 1. der Vorlage eigentlich schon erledigt ist.
Der Bürgermeister empfiehlt, bis Anfang Januar abzuwarten und dann einen Antrag für den Abriss eines Denkmals vorzubereiten.
Herr Dr. Seefeldt merkt an, dass er nicht nachvollziehen kann, dass der Stadt Prenzlau Vorwürfe gemacht werden. In den 20 Jahren, in denen das Kettenhaus in Privatbesitz zusehends verfiel, wurde nichts unternommen.
Der Zweite Beigeordnete stellt heraus, dass er so eine Art Vorlage sehr ungern schreibt. Er saniert mit privaten Mitteln selbst Denkmale, aber man muss auch einsehen, ab wann eine Sache verloren ist. Fakt ist, dass derjenige „neu baut“, der das Kettenhaus sanieren will. Zum Verfahren hält er fest, dass wenn kein Interessent gefunden und der Abrissantrag eingereicht wurde, die Untere Denkmalschutzbehörde eine Stellungnahme abgeben wird und dann die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BDLAM)). Die letzte Entscheidung trifft dann die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Frau Sabine Kunst.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass er kein weiteres Geld in das Kettenhaus investieren möchte, einschließlich zusätzlicher Ausschreibungskosten.
Herr Dittmann fragt, was mit einer eventuellen Freifläche geplant ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Fläche zur Bebauung ausgeschrieben werden könnte.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass beachtet werden muss, dass die Fläche sich im Sanierungsgebiet I befindet und somit strenge Auflagen bezüglich einer möglichen Bebauung bestehen.

TOP 14.1 Änderungsantrag zur DS 105/2012 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 105-1/2012
Wortlaut:
„Die DS 105/2012 „Weiteres Verfahren Kettenhaus“ wird wie folgt geändert. “Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt: Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich regional, bundes- und europaweit in dafür geeigneten Medien zum Kauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung angeboten. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben. Die Bemühungen einen Käufer zu finden sind durch die Verwaltung, bis zur Eröffnung der Landesgartenschau, der Stadtverordnetenversammlung übersichtlich zu dokumentieren.“ “
Abstimmung: 2/8/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14.2 Weiteres Verfahren Kettenhaus DS-Nr.: 105/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt folgende Verfahrensschritte:
1. Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich zum Verkauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung ausgeschrieben. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben.
2. Ist ein Verkauf mangels Interessenten aus vorgenannter Ausschreibung nicht möglich bzw. ist eine umfassende Sanierung und Modernisierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar, wird durch die Stadtverwaltung der Abriss beim Landkreis Uckermark beantragt. “
Abstimmung: 7/2/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Der Zweite Beigeordnete sagt an, dass alle Ausschussmitglieder diese Informationen als Anlage zur DS 94/2012 erhalten haben und verzichtet auf die Präsentation.

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Möglichkeit besteht, die alten KfZOrtskennzeichen wieder zu nutzen. Er weiß, dass es derartige Wünsche gibt und wird diesen nicht widersprechen, möchte aber grundsätzlich am UM Kennzeichen festhalten.
Er teilt weiterhin mit, dass die Firma „Rosen Eis“ gekauft worden und somit vorübergehend gesichert ist.
Bei aleo soll eine Produktionslinie wieder anlaufen. Die Situation bleibt aber weiterhin angespannt. Eventuell gibt es ein Gespräch mit Bosch.

TOP 17. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Schön und Herr Meyer verlassen die Sitzung.
Herr Dr. Seefeldt fragt nach, wann der Termin bezüglich des Fahrstuhls auf dem Marktberg stattfinden soll.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Baufortschritt auf dem Marktberg noch ein wenig voranschreiten soll, bevor dieser Termin stattfindet.
Herr Scheffel informiert, dass es ein LaGa-Bier aus Neuzelle geben wird. Es ist 1 helles und 1 dunkles Bier angedacht. Des Weiteren regt er an, zur kulinarischen Meile auch die Produzenten unter dem Motto „So schmeckt die Uckermark“ mitzunehmen.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies schon in Angriff genommen wird.
Herr Dittmann erkundigt sich nach dem Stand der Baumaßnahme Nordufer.
Der Bürgermeister bietet Herrn Dittmann dazu einen Termin an.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass es zeitlich sehr knapp wird, aber es prinzipiell noch möglich ist.

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.49 Uhr.

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Niederschrift WSO-A 20.11.2012 (92.2 KB)

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