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Entgeltordnung Dominikanerkloster

Entgeltordnung
für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum" und „Freilichtbühne Prenzlau"

Textdarstellung der Satzung

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 06/2010 vom 12.05.2010, Seite 6

Inhaltsverzeichnis:

1. Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen des Dominikanerklosters
2. Erläuterungen: Kartentypen
3. Befreiung von Entgeltzahlungen / Ermäßigungen
4. Angebotsspezifische Staffelung der Entgelte
5. Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten
6. Verleihung von Objekten / Dokumenten aus den Sammlungen des Domini-kanerklosters
7. Überlassung von Räumen des Dominikanerklosters
8. Überlassung der Freilichtbühne
9. Allgemeine Regelungen
10. Inkrafttreten

1. Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen des Dominikanerklosters

Entgelte
in Euro
Benutzerkarte
Stadtbibliothek
Benutzerkarte
Archive
Eintrittskarte
Museum
Tageskarte



Standard - 3,00 € 3,00 €
Ermäßigt
- 2,00 € 2,00 €
Kinder bis einschließlich 12. Lebensjahr Ausleihe frei

Eintritt frei
Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr Ausleihe frei
2,00 €
Familienkarte

 

- 6,00 €
Gruppen
(ab 5 Personen je Person)
- - 2,00 €
Monatskarte


Standard - 15,00 €  
Ermäßigt - 10,00 €  
Jahreskarte


Standard 15,00 € 50,00 € 40,00 €
Ermäßigt 10,00 € 40,00 € 30,00 €
Ausstellung einer Ersatzjahreskarte 3,00 € 3,00 € 3,00 €

Fotoerlaubnis (zu nichtgewerblichen Zwecken
– Blitzlicht ist aus restauratorischen
Gründen nicht gestattet.



2,00 €

2. Erläuterungen: Kartentypen

2.1. Tageskarten

Tageskarten berechtigen zum einmaligen Besuch bzw. zur einmaligen Nutzung einer Einrichtung innerhalb der Öffnungszeiten.
Die Karten sind nicht auf andere Personen / Personengruppen übertragbar. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen sind nicht im Entgelt inbegriffen. Aus-geliehene Medien sind bis zum Ende der Öffnungszeit zurückzubringen.

2.2. Familienkarten

Familienkarten berechtigen zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder zum einmaligen Besuch des Kulturhistorischen Museums.
Die Karten sind nicht auf andere Personen / Personengruppen übertragbar. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen sind nicht im Entgelt inbegriffen.

2.3. Jahreskarten

Jahreskarten berechtigen zum mehrfachen Besuch bzw. zur mehrfachen Nutzung von Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum eines Jahres ab Kaufdatum.
Die Karten sind nicht auf andere Personen / Personengruppen übertragbar. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen sind nicht im Entgelt inbegriffen. Aus-geliehene Medien sind bis spätestens zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte zurückzubringen.

3. Befreiung von Entgeltzahlungen / Ermäßigungen

3.1. Freier Eintritt

  • Kinder bis zum vollendeten 6.Lebensjahr (nur Museum)
  • Nutzer mit nachweisbarem schriftlichen Auftrag der Stadt Prenzlau (bestätigt durch den Amtsleiter des Amtes für Bildung, Kultur und Soziales)

3.2. Ermäßigte Nutzung Ermäßigung

  • Schüler, Auszubildende und Studenten mit nachweisbarem schriftli-chem Auftrag der Schule bzw. Ausbildungsstätte
  • Jugendliche vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Soldaten im Grundwehrdienst, Zi-vildienstleistende, Rentner, Sozialhilfe-Empfänger, ALG I-, ALG II- Empfänger und Behinderte bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises / Nachweises
  • Öffentliche Einrichtungen oder Vereine im Rahmen von nachweisbaren Projekten zu stadt- oder regionalgeschichtlichen Themen, soweit die Einrichtungen und Vereine ihrer Satzung nach mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen und die Nutzung nicht zu privaten Zwecken der Mitglieder erfolgt

4. Angebotsspezifische Staffelung der Entgelte

4.1. Leistungen alle Einrichtungen des Dominikanerklosters betreffend

4.1.1. Kopien, Ausdrucke und fotografische Arbeiten

1. Direktkopien, erstellt durch Mitarbeiter des Dominikanerklosters
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Format A 4

0,25 €
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Format A 3 0,50 €
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Folie 1,00 €
2. PC-Ausdrucke
je Seite A 4 schwarz-weiß
je Seite A 4 farbig
 
0,25 €
0,50 €
3. Fotoausdrucke s/w oder farbig / PC-Ausdrucke vollfarbig
- bis Format A 6 1,50 €
- bis Format A 5 2,50 €
- bis Format A 4 5,00 €
4. Fotografische Arbeiten erfolgen durch Drittvergabe. Die Auslagen
für diese Arbeiten sind zu erstatten. Negative verbleiben im
Besitz des Dominikanerklosters. Für die Aushebung der Vorlagen
und deren Vorbereitung für die fototechnischen Arbeiten sind pro
bereitgestelltem Foto zu entrichten:
2,50 €
5. Für die Bereitstellung von Fotomaterial von Veranstaltungen des
Dominikanerklosters auf Datenträgern (z.B. CD-R) wird eine
Pauschalgebühr erhoben von
Die Verwendung der Fotos ist ausschließlich für den Privatgebrauch
genehmigt. Vor Veröffentlichung des Fotomaterials (inkl. auf
Websites) ist die Genehmigung des Dominikanerklosters
einzuholen.
7,50 €

4.1.2. Führungen

1. Museumsführungen, Bibliotheks- oder Archivführungen:
Einzel- und Gruppenführungen bis 15 Personen
(je angefangene Stunde)
15,00 €
Zuschlag für Führungen durch den Bereich der Klosteranlage 5,00 €
2. Kulturhistorische Stadtführungen:
Einzel- und Familienführungen bis 5 Personen
(je angefangene Stunde)
20,00 €
Gruppenführungen bis 30 Personen
(je angefangene Stunde)
30,00 €
3. Alle Führungen betreffend

Die Entgelte für Führungen sind zuzüglich zu den jeweils zu
erwerbenden Eintritts- bzw. Benutzerkarten zu entrichten.
Führungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Zuschlag
für Führungenbis 21:00 Uhr (je angefangene Stunde)

10,00 €
Schulklassenführungen Schulen nicht in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
(je angefangene Stunde)
10,00 €
Zuschlag für Führungen nach 21:00 Uhr - 06:00 Uhr
(je angefangene Stunde)
30,00 €

4.1.3. Externe Veranstaltungsbetreuung

Die externe Veranstaltungsbetreuung durch Mitarbeiter des Dominikanerklos-ters ist wie eine Gruppen-Stadtführung zu berechnen, wenn die Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Prenzlau stattfindet.

4.2. Kulturhistorisches Museum

4.2.1. Besondere Entgeltregelungen

Der Leiter des Dominikanerklosters kann aus Anlass besonderer Veranstal-tungen (z.B. Sonderausstellungen) ein von der Preisliste abweichendes Ent-gelt festsetzen.

4.2.2. Entgeltbefreiung

Der Leiter des Dominikanerklosters kann von der Erhebung eines Entgeltes für Eintritt und Führung ganz oder teilweise absehen.

4.3 Archive des Dominikanerklosters

  1. Kopien aus dem Bestand der Archive, Format A 4  0,25 €
  2. Kopien aus dem Bestand der Archive, Format A 3  0,50 €
  3. Digitalbilder von Originaldokumenten bzw. zweidimensionalen Vorlagen 2,00 €
  4. Kopien von Planungs- und Bauakten, je Falteinheit 1,50 €
  5. Kopien aus Zeitungen  pro A 3-Seite 3,00 €
  6. Kopien von Personenstandbüchern 2,50 €
  7. Beglaubigungen von Abschriften und Kopien (je Beglaubigung) 10,00 €
  8. Recherchen inklusiv schriftlicher Auskünfte (je angefangener halben Stunde) 15,00 €
  9. Auskünfte aus der historischen Meldekartei (je angefangener halben Stunde) 10,00 €
  10. Anfertigen von Abschriften und Auszügen aus Dokumenten des Dominikanerklosters, bei Notwendigkeit die Übertragung in moderne Schrift und Übersetzung, je angefangene Seite DIN A4 20,00 €
  11. Einsichtnahme in Karten, Pläne oder andere Archivalien, die eines besonderen Schutzes bedürfen (insbesondere Archivalien aus dem Bestand Rep.8 Stadt Prenzlau sowie dem Zeitungsbestand) 5,00
  12. Einsichtnahme in Planungs- und Bauakten durch Privatpersonen und juristische Personen bzw. durch von ihnen beauftragte Personen 25,50 €
  13. Benutzung von Archivalien außerhalb der Einrichtungen des Dominikanerklosters für jede Archiveinheit zuzüglich der Auslagen (Leihfrist 6 Wochen, oder nach Vereinbarung) 10,00 €
  14. Überziehung der Leihfrist, (je Woche und Archiveinheit) 10,00 €
  15. Bei unentschuldigter Nichtwahrnehmung einer vertraglich vereinbarten Archivleistung wird diese entsprechend in Rechnung gestellt
  16. Bei der Versendung von Kopien fällt für die Rechnungslegung und den Versand zuzüglich ein Verwaltungsentgelt an 8,75 €

Kostenfreie Nutzung der Archive wird eingeräumt:

  • dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne § 4 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Straßenbaus handelt,
  • der Bundesrepublik und den anderen Ländern, soweit die Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
  • den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung dient,
  • Personen, die mit Forschungsaufträgen von Universitäten, von Hochschulen und von gemeinnützigen Vereinen die Archivbestände nutzen. Der von der jeweiligen Einrichtung bestätigte Forschungsauftrag ist schriftlich vorzulegen. Vorraussetzung bleibt die unaufgeforderte und kostenlose Abgabe eines Belegexemplars.

4.4. Stadtbibliothek

1. Entgelte

 

Entgelte in €

Jahreskarte

15,00 €

Ermäßigt

10,00 €

Einzelausleihe
Buch/CD/MC/Video/Zeitschrift
je Medium (für nicht Jahreskartenbesitzer)

0,50 €

Einzelausleihe
DVD je Medium (für alle Benutzer, auch Besitzer von Jahreskarten)

1,00 €

2. Internet-Benutzung je angefangener viertel Stunde 0,50 €
3. Bearbeitung von Bestellungen für Fernleihgebühren 0,80 €
(je bestelltem Band, zuzüglich der Portokosten und der Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden)
4. Online-Gebühren je positiv erledigten Fernleihauftrag 1,50 €
(die Kosten nach Stand 2005 in Höhe von 1,50 € werden entsprechend der aktuellen Kostenentwicklung jährlich angepasst)
5. Literaturrecherchen, einschließlich schriftlicher Auskünfte 15,50 €
(je angefangene Arbeitstunde)
6. Säumnisgebühr bei Überschreitung der Leihfrist 1,00 €
(je Medieneinheit und angefangene Woche)
7. Säumnisgebühr für Videos und DVD 1,00 €
(je Medieneinheit und Tag)
8. Verlustig gegangene Medien sind zu erstatten. Dabei wird der Wiederbeschaffungspreis zu Grunde gelegt.

Die Säumnisentgelte sind bis zu dem Tag zu entrichten, an dem der Benutzer nach Überschreitung des Rückgabetermins die ausgeliehene Medieneinheit zu-rückgibt, die Verlängerung der Ausleihfrist beantragt und bestätigt erhält oder er-klärt, dass eine Rückgabe nicht mehr möglich ist (Verlust). Mahnkosten trägt der Benutzer.

5. Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten

Der Stadt Prenzlau als Eigentümerin von Gebäude, Einrichtungen und Sammlungs- und Archivgut des Dominikanerklosters stehen Nutzungsrechte zu, die sie an Dritte übertragen kann. Das betrifft insbesondere die Rechte für Abbildungen und Repro-duktionen von Gebäudeelementen, Objekten und Dokumenten des/bzw. aus dem Besitz des Dominikanerklosters. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist kosten-pflichtig, so nichts anderes vereinbart wurde.

1. Verwendung für Bücher, Drucksachen, elektronische Medien (CD, DVD, etc.) je Abbildung bzw. Reproduktion

(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

Archivalien und Objekte

  • Auflagen bis 50 Stück 20,00 €
  • Auflagen bis 5.000 Stück 70,00 €
  • Auflagen bis 10.000 Stück 100,00 €
  • Auflagen bis 50.000 Stück 150,00 €
  • Auflagen über 50.000 Stück 300,00 €

2. Verwendung für Titelseiten, Schutzumschläge, Vorsatzblätter und zu Werbe-zwecken

je Abbildung bzw. Reproduktion

(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

  • Auflagen bis 5.000 Stück 150,00 €
  • Auflagen bis 10.000 Stück 380,00 €
  • Auflagen bis 50.000 Stück 460,00 €
  • Auflagen über 50.000 Stück 610,00 €

3. Verwendung für Ausstellungszwecke

je Abbildung bzw. Reproduktion

(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

  •  einmalige, nationale Ausstellung 75,00 €

(max. ein Jahr)

  •  nationale Ausstellung / Wanderausstellung 125,00 €

(bis max. 5 Jahre)

  • internationale Ausstellung / Wanderausstellung 150,00 €

(bis max. 5 Jahre)

4. Verwendung für die Speicherung in Datenbanken und die Verwendung

in audiovisuellen Medien,

je Abbildung bzw. Reproduktion bzw. je angefangene Filmminute

  • nicht öffentliche Nutzung 50,00 €
  • öffentliche Nutzung 125,00 €

6. Verleihung von Objekten / Dokumenten aus den Sammlungen des Dominikanerklosters

  1. Verleihung von Dokumenten 5,00 €
  2. Verleihung von Museumsobjekten 10,00 bis 50,00 €
  3. Verleihung von Museums- und Ausstellungstechnik ist
    in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Leiter Dominikanerkloster und der Museumsleitung möglich
    (je Element und Tag) 5,00 €

7. Überlassung von Räumen des Dominikanerklosters

Eigenveranstaltungen des Dominikanerklosters haben generell Vorrang vor der Überlassung von Räumlichkeiten, so diese nicht bereits vertraglich festgelegt sind.

7.1. Räumlichkeiten und Basispreise

Der Basispreis gilt für die erste Zeitstunde. Jede weitere Stunde kostet 50 % des Basispreises.

Im Mietzins für die Räume sind Strom-, Heiz- und Wasserkosten enthalten. Die Räume sind nach Nutzungsende in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu-rückzugeben. Sollten die Räume grob verschmutzt sein, wird ein Reinigungsent-gelt in Höhe von mindestens 50,00 € berechnet.

1. Klosterkeller 25,00 €

2. Refektorium 75,00 €

3. Kleinkunstsaal inklusive Foyer 30,00 €

4. Klostergalerie (Waschhaus) 75,00 €

5. KlosterLadenGalerie, Foyergalerie

(je Galerie 1 Woche = 7 Tage) 200,00 €

Für jeden weiteren Tag 25,00 €

Vorstehende Preise beziehen sich lediglich auf

„Kunstausstellungen“. Bei anderweitiger Nutzung

werden die Entgelte stundenweise erhoben.

6. Klostergalerie

(je 1 Woche = 7 Tage) 350,00 €

Für jeden weiteren Tag 35,00 €

Vorstehende Preise beziehen sich lediglich auf

„Kunstausstellungen“. Bei anderweitiger Nutzung

werden die Entgelte stundenweise erhoben.

7. Städtepartnerschaftszimmer 10,00 €

8. Lesesaal Stadtarchiv 10,00 €

9. Lesebühne Stadtbibliothek 10,00 €

10. Klosterfriedgarten (Basispreis pro Stunde 150,00 €

ohne Ausstattung wie Bühnenelemente und Bestuhlung)

Tagespauschale 600,00 €

7.2. Zuschläge

1. Ausstattungszuschläge:

  • Transportable Leinwand (1,80m x 1,80m) 8,00 €
  • Videobeamer 8,00 €
  • Overheadprojektor 8,00 €
  • Diaprojektor 8,00 €
  • Fernseh- und Videoanlage 12,00 €
  • Cassettenrecorder 8,00 €
  • Flipchart 8,00 €
  • Pinwand 8,00 €
  • Rednerpult 8,00 €
  • Keramikofen (Einmalpreis je Nutzung) 10,00 €
  • Bestuhlung Friedgarten (je 100 Stühle) 10,00 €

2. Personalkosten:

Der Arbeitseinsatz des Technikers oder anderen Personals des Dominikanerklosters für die Vor- und Nachbereitung oder den Einsatz während einer Veranstaltung des Mieters wird je angefangene Zeitstunde berechnet:

  • Personalkosten Techniker 25,00 €
  • Nachtzuschlag (21.00 bis 06:00 Uhr) 50 %
  • Zuschlag an Sonn- und Feiertagen (00.00 bis 24.00 Uhr) 50 % der jeweiligen Personalkosten.

3. Nebenkosten:

  • Gedeck (inklusive Gläser und Besteck) 1,00 €
  • Gläser solo (je Glas) 0,10 €

Küche und Geschirr sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben, ande-renfalls wird eine Reinigungsentgelt von mindestens 50,00 € erhoben.

7.3. Hochzeiten und Sonderveranstaltungen

Individuelle Preisgestaltung entsprechend der zu erbringenden Leistungen nach Absprache.

Die Preise basieren mindestens auf den Basis- Raumnutzungspreisen und entsprechend gültigen Zuschlägen.

Jeweils inklusive ist die Möglichkeit eines anschließenden Fototermins im Klosterfriedgarten

  • Absprache, Beratung und Organisation 25,00 €

(je angefangene Stunde; Mindestberechnung: eine Stunde)

  • Trauung im Refektorium exkl. standesamtlicher Entgelte 75,00 €

(max. Platzkapazität: 60 Gäste)

  • Trauung im Friedgarten exkl. standesamtlicher Entgelte 150,00 €

inklusive Bereithaltung Schlechtwetterausweichraum
Refektorium (max. Platzkapazität: 60 Gäste)
und Personalkosten für technische Vor- und Nachbereitung

  • Kleiner Empfang im Friedgarten (45 min.) 50,00 €

9. Überlassung der Freilichtbühne

  • Freilichtbühne je Tag 1000,00 €

(24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn)

  • jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt 250,00 €
  •  Festwiese + Kleine Bühne je Tag 500,00 €

(24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn)

  • jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt 125,00 €
  • Cateringrechte je Tag 150,00 €

(24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn)

jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt 25,00 €

  •  Stromkosten werden nach Verbrauch berechnet.

10. Allgemeine Regelungen

1. Entstehen im Dominikanerkloster durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Nutzer Auslagen, sind diese dem Dominikanerkloster in voller Höhe zu erstatten. Zu den erstattungspflichtigen Auslagen gehören ins-besondere

  • die Postgebühren (über die Art der Versendung entscheidet das DK)
  • Auslagen für Verpackung und Wertsicherung
  • die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschrift und sonstige Aufwendungen bei der Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Geschäftsstelle
  • die anderen Personen für ihre Leistungen zustehende Vergütung, soweit das Tätigwerden dieser Personen durch das Dominikaner-kloster zu Gunsten des Nutzers veranlasst wurde.

2. Der Leiter des Amtes für Bildung, Kultur und Soziales und der Leiter des Do-minikanerklosters werden ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienst-leistung, dem Charakter der Veranstaltung, dem Ort, der Zeit sowie dem Ver-anstaltungstag, unabhängig von der Entgeltordnung flexible Veranstaltungs-entgelte mit Dritten festzulegen.

3. Zahlungspflichtig ist, wer Leistungen im Sinne dieser Entgeltordnung für sich selbst oder zugunsten von Dritten (z.B. als gesetzlicher Vertreter für Minder-jährige) vereinbart.

4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Bareinzahlung in den Öffnungszeiten oder per Überweisung auf Grundlage einer Rechnung.

Die vorstehende Lesefassung ist seit dem 13.05.2010 in Kraft.

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Satzung 41.4 - Entgeltordnung Dominikanerkloster (46.0 KB application/pdf)