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Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 02/2008 vom 14.05.2008, Seite 8

1. Präambel
Die Stadt Prenzlau vergibt den „Preis der Stadt Prenzlau" und die „Medaille der Stadt Prenzlau" und würdigt damit Menschen, Vereinigungen oder Institutionen, die sich in herausragendem Maße für die Stadt und ihre Einwohner engagiert haben.

2. Preis der Stadt Prenzlau

2.1. Auslobung
1) Der Preis der Stadt Prenzlau kann jährlich vergeben werden.
2) Der Preis wird öffentlich ausgelobt. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können innerhalb einer gesetzten Frist Vorschläge für die Auszeichnung unterbreiten. Der schriftlich einzureichende Vorschlag ist zu begründen.
3) Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert:
4) Der Preis ist nicht teilbar.
5) Über den Preisträger entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung die Stadtverordnetenversammlung unmittelbar. Der Hauptausschuss bereitet den Beschluss dadurch vor, dass er die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens prüft.

2.2. Preisverleihung
Der Preis der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister während des Festaktes des Neujahrsempfanges verliehen.

3. Medaille der Stadt Prenzlau
3.1. Auslobung
Die „Medaille der Stadt Prenzlau" stellt eine eigenständige Auszeichnung der Stadt Prenzlau dar und wird auf gesonderten Vorschlag an Einzelpersonen und Gruppen verliehen. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können innerhalb einer gesetzten Frist schriftliche Vorschläge unterbreiten. Die Vorschläge für die Verleihung sind zu begründen. Die Zahl der zu vergebenden Medaillen ist auf drei jährlich begrenzt.
Über die Preisträger entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar. Der Hauptausschuss bereitet den Beschluss dadurch vor, dass er die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens prüft.
Die Medaille ist nicht mit einer Geldleistung verbunden.

3.2. Verleihung der Medaille
Die Medaille der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister während des Festaktes des Neujahrsempfanges verliehen.

4. Inkrafttreten
Die vorstehende Lesefassung ist mit ihrer o. g. Bekanntmachung seit dem 15.05.2008 in Kraft.

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