Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 01/2011 vom 09.03.2011, Seite 8
1. Präambel
Die Stadt Prenzlau vergibt den „Preis der Stadt Prenzlau“ und die „Medaille der Stadt Prenzlau“ und würdigt damit Menschen, Vereinigungen oder Institutionen, die sich in herausragendem Maße für die Stadt und ihre Einwohner engagiert haben.
2. Preis der Stadt Prenzlau
2.1. Auslobung
1) Der Preis der Stadt Prenzlau wird jährlich vergeben werden, wenn entsprechend Absatz 2.1.2) ein oder mehrere Vorschläge vorliegen.
2) Der Preis wird unter Angabe einer Frist zur Einreichung der Vorschläge öffentlich ausgelobt. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können Vorschläge für die Auszeichnung unterbreiten. Der schriftlich einzureichende Vorschlag ist zu begründen.
3) Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert.
4) Der Preis ist nicht teilbar.
5) Über den Preisträger entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung die Stadtverordnetenversammlung unmittelbar, wobei die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist. Der Hauptausschuss bereitet den Beschluss dadurch vor, dass er die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens prüft.
2.2. Preisverleihung
Der Preis der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister während des Festaktes des Neujahrsempfangs verliehen.
3. Medaille der Stadt Prenzlau
3.1. Auslobung
1) Die „Medaille der Stadt Prenzlau“ stellt eine eigenständige Auszeichnung der Stadt Prenzlau dar und wird auf gesonderten Vorschlag an Einzelpersonen und Gruppen, die ihren Wirkungsschwerpunkt in der Stadt Prenzlau haben, verliehen.
2) Die Vergabe der Medaillen wird unter Angabe einer Frist zur Einreichung der Vorschläge öffentlich ausgelobt. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können Vorschläge unterbreiten. Die schriftlich einzureichenden Vorschläge sind zu begründen.
3) Die Zahl der zu vergebenden Medaillen ist auf drei jährlich begrenzt.
4) Über die Preisträger entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung die Stadtverordnetenversammlung unmittelbar. Der Hauptausschuss bereitet den Beschluss dadurch vor, dass er die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens prüft.
5) Die Medaille ist nicht mit einer Geldleistung verbunden.
3.2. Wahlverfahren
1) Jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung kann maximal 3 Stimmen für verschiedene Vorschläge vergeben.
2) Gewählt ist der Vorschlag, der
a) mindestens die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und
b) unter diesen eindeutig eine der drei höchsten Stimmzahlen erreicht hat.
3) Sollte die Wahl kein endgültiges Ergebnis liefern, so findet ein zweiter Wahlgang statt. In den zweiten Wahlgang sind ausschließlich die Vorschläge einzubeziehen, die Absatz 2 a) erfüllen, denen aber bei Stimmengleichheit kein eindeutiger Platz nach Absatz 2 b) zugeordnet werden konnte. Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen richtet sich nach der Zahl der noch möglichen Preisträger. Auf die Auswertung des zweiten Wahlganges finden die Absätze 2 a) und 2 b) entsprechend Anwendung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
4) Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, reduziert sich die Anzahl der Stimmen jedes Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung entsprechend, d.h. bei zwei Vorschlägen können maximal zwei Stimmen, bei einem Vorschlag kann nur eine Stimme vergeben werden.
3.3. Verleihung der Medaille
Die Medaille der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister während des Festaktes des Neujahrsempfanges verliehen.
4. Ausschluss
Eine gleichzeitige Vergabe von Preis und Medaille an dieselbe Person, denselben Verein oder dieselbe Institution ist ausgeschlossen.
5. Inkrafttreten
Die vorstehende Lesefassung ist mit ihrer Beschlussfassung seit dem 18.02.2011 in Kraft.
Downloads
Satzung 10.50 Richtlinie fuer die Verleihung (11.7 KB application/pdf)