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Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Prenzlau ist zuständig für:

  • den Friedhof in Prenzlau (ca. 11 Hektar (ha))
  • den Friedhof in Alexanderhof (ca. 0,2 ha)
  • den Friedhof in Schönwerder (ca. 0,5 ha)
  • den Jüdischer Friedhof in Prenzlau
     
  • die Soldatengrabstelle in Seelübbe
  • die Soldatengrabstellen in Güstow
  • die Soldatengrabstelle in Ellingen
  • die Soldatengrabstelle auf dem kirchlichen Friedhof in Schönwerder
     
  • die Trauerhalle in Seelübbe
  • die Trauerhalle in Dauer
  • die Trauerhalle in Güstow

Die rechtlichen Grundlagen für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau sind in der jeweils geltenden Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung festgeschrieben. Diese finden Sie auf unserer Startseite unter Satzungen.

Allgemeines zur Bestattung

Wie der Verstorbene bestattet wird, richtet sich nach dessen Willen, den dieser noch zu Lebzeiten schriftlich (zum Beispiel Testament) oder mündlich geäußert hat.
Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, Enkel und die übrigen Verwandten sowie die Verlobten. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Folgende übliche Bestattungsarten gibt es:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
  • Bestattung von Fehl- und Totgeburten

Verstorbene werden meist in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Liegt keine Willensäußerung des Verstorbenen über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen.
In Deutschland besteht Friedhofszwang. Bestattungen sind deshalb grundsätzlich nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen mit behördlicher Genehmigung gestattet.
Gesetzliche Grundlage: §§ 12 bis 14 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG)

Funktionen des Friedhofes

Bestattungsplatz
Ein Ort an dem die Verstorbenen Personen beigesetzt werden.

Heilungsort
Der Gang zur Grabstelle dient der Bewältigung der Trauer.

Ort der Kommunikation
Hinterbliebene treffen auf Personen mit gleichem Schicksal und haben die Möglichkeit Erfahrungen auszutauschen.

Platz als „Grüne Oase"
Ein Ort der Stille, an dem man die alltägliche Hektik hinter sich lassen kann.

Geschichtlicher Zeitzeuge
Anhand der Grabstellen und der Bestattungszahlen kann man etwas über die Stadtgeschichte und über deren Einwohner erfahren.

Bildungsstätte
Es besteht die Möglichkeit über bedeutende Persönlichkeiten, botanische Besonderheiten oder ggf. über Bauwerke Informationen zu erhalten.

Ansprechpartner:

Herr M. Schumann
Friedhofsverwaltung
SB Friedhofsverwaltung

Telefon: 03984 2444
0160 7428894

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städtischer Friedhof :

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