Wahlen
Wahllokale der Stadt Prenzlau
Bürgermeisterwahlen
Die Bürger wählen den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Der Bürgermeister ist neben seiner repräsentativen Tätigkeit auch gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates, Chef der Verwaltung sowie Rechtsvertreter der Gemeinde nach außen.
Die letzte Wahl fand am 27.09.2009 statt.
Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2009
Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2001
Landratswahl
Im Landkreis Uckermark wird am 28. Februar 2010 der Landrat erstmalig per Direktwahl gewählt. Eine Bürgerinitiative hatte im Dezember die Wahl durch den Kreistag verhindert.
Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen
Die letzte Kommunalwahl fand am 28.09.2008 statt.
Nachwahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Güstow und Schönwerder
Gemäß §§ 26 und 64 Abs. 3 BbgKWahlG und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) wurde am 29. November 2008 öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Da gemäß § 27 Abs. 2 BbgKWahlG die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 22. Januar 2009, 12:00 Uhr, abgelaufen ist und bis zu diesem Zeitpunkt kein Wahlvorschlag eingereicht wurde, wird gemäß § 37 Abs. 7 BbgKWahlG die Nachwahl der Ortsbeiräte der Ortsteile Güstow und Schönwerder am 1. März 2009 hiermit abgesagt.
Gemäß § 82h Abs. 4 BbgKWahlG nimmt nunmehr die Stadtverordnetenversammlung die Aufgaben des Ortsbeirates für den Rest der allgemeinen Wahlperiode wahr. Stattdessen kann die Stadtverordnetenversammlung die Mitglieder des Ortsbeirates für den Rest der allgemeinen Wahlperiode wählen.
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. Zu den Kommunalvertretungen zählen: Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bezirksbeirat und Kreistag.
Wahlergebnisse der Kommunalwahlen
Landtagswahlen
Der Landtag Brandenburg ist das Landesparlament des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt.
Die letzte Landtagswahl fand am 27.09.2009 statt.
Wahlergebnisse der Landtagswahlen
Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Am 18. September 2005 fand die vorgezogene Wahl der Abgeordneten zum 16. Deutschen Bundestag statt. Dem Bundestag gehören derzeit 613 Abgeordnete an. Auf den Seiten des Bundestages finden Sie umfangreiche Informationen über die Abgeordneten. Wenn Sie nach einem Mitglied des Bundestages suchen, steht Ihnen unter anderem eine Suchfunktion nach Wahlkreisen zur Verfügung.
Wahlergebnisse der Bundestagswahlen
Europawahlen
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union. Es ist eine demokratisch legitimierte Volksvertretung. Die Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jeden Bürger. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Wahlergebnis der Europawahl 2009
Wahlergebnis der Europawahl 2004
Bürgerentscheide
Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Vor einem Bürgerentscheid werden die Bürger über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeister zu dieser Angelegenheit informiert. Der Bürgerentscheid wird an einem Sonntag durchgeführt. Die Frage auf dem für den Bürgerentscheid verwendeten Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (sogenanntes "Quorum").
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Bürgerentscheid zur Marktbergbebauung
Ansprechpartner:
Herr H. Gnidowski
SG Bauverwaltung
SGL Bauverwaltung, Wahlleiter
Telefon: 03984 75-2061
