Berufung von Ersatzpersonen
30.07.2010Bekanntmachung gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
Gemäß § 60 Abs. 6 des BbgKWahlG mache ich Folgendes bekannt:
Das Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau, Herr Hans-Jörg Haferkorn, hat erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung aufgrund eines Wohnsitzwechsels verzichtet.
Frau Claudia Stabe ist auf dem Wahlvorschlag der unabhängigen Wählerinitiative „Wir Prenzlauer“ die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG, auf welche der Sitz von Herrn Hans-Jörg Haferkorn übergeht.
Frau Claudia Stabe wurde berufen und hat die Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau angenommen. Die Mitgliedschaft beginnt am 01.08.2010.
Prenzlau, den 28.07.2010
Henryk Gnidowski
Wahlleiter
Ansprechpartner:
Herr H. Gnidowski
SG Bauverwaltung
SGL Bauverwaltung, Wahlleiter