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Verkürzte öffentliche Auslegung "Klinkow - PV - Anlage Phöbus IV"

10.03.2010

Amtliche Bekanntmachung

Verkürzte öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Klinkow gemäß § 4 a III  Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.01.2010 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" zum Entwurf erhoben und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Weiter wurde beschlossen, die zum Entwurf erhobene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Teilflächennutzungsplan Ortsteil Klinkow, parallel öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV“ und der Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Klinkow, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit integriertem Umweltbericht, lagen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesumweltamtes, des Landkreises Uckermark sowie des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR in der Zeit vom 26.01.2010 bis zum 25.02.2010 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Innerhalb der Behördenbeteiligung wurden Anregungen und Bedenken bezüglich der fachplanerischen Prüfung und Einstellung der Umweltbelange in den Umweltbericht vorgebracht. Die Bewältigung des artenschutzrechtlichen Eingriffs  und dessen Einstellung in die Planung wurde für nicht ausreichend erklärt und eine entsprechende Überarbeitung der Planung gefordert.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird geändert. Aus diesem Grund  wird der Entwurf erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4 a III Baugesetzbuch auf 2 Wochen verkürzt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. 

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit integriertem Umweltbericht, liegen mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesumweltamtes, des Landkreises Uckermark sowie des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR in der Zeit 

vom 18.03.2010 bis 06.04.2010 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ort:               Stadtverwaltung Prenzlau
                     Amt für Bauen, Stadt- und Ortseilentwicklung
                     Am Steintor 4, Haus II (Flurbereich)
                     17291 Prenzlau

Zeit:               montags bis donnerstags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
                      freitags von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Information:    Haus II, Zimmer 002, Tel. 03984/753061
                      montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
                      freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                      (außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung)

Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen und Änderungen innerhalb der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Prenzlau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 II a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Prenzlau, den 19.02.2010

gez. Hendrik Sommer
Bürgermeister

Ansprechpartner:

Frau C. Burmeister
SG Stadtplanung
Planungstechnikerin

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