Aufstellung B-Plan "Alter Feldflugplatz"
10.03.2010Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Prenzlau E II „Alter Feldflugplatz“ sowie zum Änderungsbeschluss der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau gemäß § 2 I i.V.m. § 3 II Baugesetzbuch (im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.02.2010 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ aufzustellen. Weiter wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau entsprechend der Flächenausweisung des Bebauungsplanes E II, zu ändern.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Feldflugplatz“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu prüfenden Umweltbelange innerhalb der Erstellung des Umweltberichtes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes E II in vollem Umfang auf die Änderung des Flächennutzungsplanes Bezug nehmen.
Der Planbereich der Bauleitpläne umfasst eine Brutto-Gesamtfläche von ca. 53 ha auf Flächen im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Prenzlau.
Das Plan- und Änderungsgebiet wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden durch das Wohngebiet „Robert-Schulz-Ring“ und „Baumschule“
- im Osten durch landwirtschaftliche Flächen
- im Süden durch das Gelände der Bundeswehr sowie
landwirtschaftliche Flächen
- im Westen durch das Wohngebiet „Robert-Schulz-Ring“ sowie das Gelände
der Bundeswehr
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Ruinen ehemalig militärisch genutzter Hallen sowie vollversiegelte Wege- und Aufstellflächen. Weiter wurden die bestehende Kleingartenanlage „Fasaneneck e. V.“ aufgrund der Eigentumsverhältnisse und Wegeflächen der Stadt Prenzlau im östlichen und südlichen Planbereich eingebunden.Die Fläche wird als Altlast- sowie Kampfmittelverdachtsfläche geführt.
Planungsanlass
Aufgrund der Lage des Plangebietes und der zweckmäßigen Nachnutzung militärischer Konversionsflächen bietet sich die Fläche durch ihre Größe und Beschaffenheit optimal als Fläche für die Errichtung großflächiger frei stehender Photovoltaikanlagen an. Photovoltaikfreiflächenanlagen sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB. Zu ihrer Realisierung sind regelmäßig Bebauungspläne aufzustellen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche für die Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften, darunter ehemals militärisch genutzte Flächen und Gebäude, zuständig ist, beabsichtigt mittels öffentlicher Ausschreibung den Verkauf der dargestellten Fläche. Dieser Umstand bietet der Stadt Prenzlau die Möglichkeit, diese Fläche städtebaulich neu zu ordnen.
Planungsziel
Grundsätzliches politisches Ziel ist die Förderung Erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit die Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung.
Die derzeit ausgewiesene Art der baulichen Nutzung als „landwirtschaftliche Fläche“ ermöglicht eine Realisierung des Vorhabens, der Errichtung von freistehenden großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlagen, nicht. Da die Fläche als Altlast- sowie Kampfmittelverdachtsfläche geführt wird, konnte sie bisher keiner landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Aus diesem Grund ist die Umwandlung der Fläche in „Sondergebiet erneuerbare Energien/ SO EE“ (sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung/ BauNVO) erforderlich.
Die geplante Ausweisung von Flächen für die Bebauung mit freistehenden großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlagen trägt sowohl den Normen des EEG, als auch dem werbenden Leitbild der Stadt Prenzlau, als Stadt der erneuerbaren Energien, Rechnung.
Teile der Gesamtfläche sollen für den erforderlichen grünordnerischen Ausgleich innerhalb des Plangebietes und möglichst als Abschirmung zu den Wohngebieten vorbehalten werden. Die Kleingartenanlage wird in Ihrem Bestand von der geplanten Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen nicht berührt.
Prenzlau, den 19.02.2010
gez. Hendrik Sommer
Bürgermeister
Ansprechpartner:
Frau C. Burmeister
SG Stadtplanung
Planungstechnikerin