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Beteiligung Öffentlichkeit B-Planverfahren D VIII "Naturcamp"

10.03.2010

Amtliche Bekanntmachung 

Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren D VIII „Naturcamp“ (ehemals „Uckerstadion“) sowie an der 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.02.2010 den Bebauungsplan D VIII „Naturcamp“ zum Entwurf erhoben und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Weiter wurde beschlossen, die zum Entwurf erhobene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau parallel öffentlich auszulegen.

Im laufenden Verfahren wurde der Bebauungsplan D VIII „Naturcamp“ aus dem Bebauungsplan „Uckerstadion“ entwickelt und entsprechend des aktuellen Planungszieles umbenannt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes D VIII „Naturcamp“. 

Das Plan- und Änderungsgebiet wird wie folgt abgegrenzt: 

-         im Norden durch das Uckerstadion
-         im Osten durch den Prenzlauer Schützenverein e. V.
-         im Süden durch eine öffentliche Zuwegung
-         im Westen durch einen Hundesportverein

Planungsanlass und -ziel 

Das ehemalige Verwaltungsgebäude III der Stadtverwaltung Prenzlau an der
Uckerpromenade steht leer und wird auch zu Verwaltungszwecken nicht mehr herangezogen werden. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit dem nutzbaren Immobilienbestand der Gemeinde ist die Stadt Prenzlau zu dem Ergebnis gekommen, dass sich dieser Standort ideal für die Jugendarbeit eignet. Über einen Vertrag wurde für die städtische Fläche Erbbaurecht zugunsten eines gemeinnützigen Vereins, der dieses Planungsziel verfolgt, vereinbart.

Da diese Nachnutzung jedoch auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht realisierbar ist, soll jetzt dieser Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt werden, diese besondere Nutzung (Jugendbildungsstätte mit Beherbergungsfunktion) planungsrechtlich abzusichern.

Um dies zu ermöglichen, wird der Flächennutzungsplan im vereinfachten Verfahren in Anwendung des § 13 BauGB parallel geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes D VIII „Naturcamp“ und der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau liegen in der Zeit  

vom 18.03.2010 bis zum 19.04.2010 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen von Behörden mit wesentlichen umweltbezogenen Belangen liegen derzeit nicht vor. Folgende umweltbezogene Information liegt zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans aus: Lärmimmissionsprognose vom März 2007

Ort:               Stadtverwaltung Prenzlau
                     Amt für Bauen, Stadt- und Ortseilentwicklung
                     Am Steintor 4, Haus II (Flurbereich)
                     17291 Prenzlau 

Zeit:              montags bis donnerstags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
                    freitags von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Information:   Haus II, Zimmer 005, Tel. 03984/753361
                     montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
                     freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                     (außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung)

Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Prenzlau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 II a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für die Aufstellung von Bebauungspläne unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Prenzlau, 19.02.2010

gez. Hendrik Sommer
Bürgermeister

 

Ansprechpartner:

Frau C. Burmeister
SG Stadtplanung
Planungstechnikerin

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